Zuschuss

Coachingleistungen in der Vorgründungsphase

Coaching für arbeitslose Existenzgründer:innen in Berlin zur Vorbereitung auf eine unternehmerische Vollexistenz oder nebenberufliche Selbstständigkeit. Bis zu 30 Stunden Coaching in drei Phasen (Orientierung, Assessment, Coaching). Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin

Förderziel

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert Coachingleistungen für arbeitslose Existenzgründer:innen in der Vorgründungsphase, um den Aufbau einer unternehmerischen Vollexistenz oder einer selbstständigen Nebentätigkeit zu unterstützen und Gründungsrisiken durch die Entwicklung einer fundierten Markteintrittsstrategie zu minimieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Coachingleistungen (bis zu 30 Stunden)

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
  • Arbeitslos
  • Keine Gewerbeanmeldung vor Antragstellung
  • Orientierungsgespräch und Assessment mit positiver Coachingempfehlung

Beschreibung

Coachingleistungen in der Vorgründungsphase bieten arbeitslosen Gründer:innen mit Wohnsitz in Berlin eine systematische Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Coachinginitiative gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Phasen: Zunächst findet ein Orientierungsgespräch statt, das den individuellen Ausgangspunkt klärt. Darauf folgt ein viertägiges Assessment, in dessen Rahmen die Stärken, Ressourcen und Geschäftsideen der Teilnehmenden evaluiert werden. Nach erfolgreicher Empfehlung wird ein maßgeschneidertes Coaching von bis zu 30 Stunden gewährt. In diesem Zeitraum erarbeiten angehende Unternehmer:innen ein fundiertes Gründungskonzept, optimieren die Markteintrittsstrategie und vertiefen zentrale Themen wie Produktentwicklung, Preisgestaltung, Zielgruppendefinition oder unternehmerische Persönlichkeitsentwicklung.

Gefördert als Zuschussmaßnahme durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung richtet sich das Angebot an natürliche Personen, die arbeitslos gemeldet sind und deren Gründungsvorhaben noch nicht bei einer Behörde angemeldet wurde. Ein formaler Gewerbeschein darf vor Antragstellung nicht vorliegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wodurch eine flexible Planung möglich ist. Mit dieser Förderung werden Gründungsrisiken verringert, indem frühzeitig wichtige betriebswirtschaftliche sowie persönlichkeitsorientierte Kompetenzen gestärkt werden. Die kontinuierliche Vergabe der Coachingleistungen stellt sicher, dass potenzielle Gründer:innen jederzeit auf erfahrene Expert:innen zurückgreifen können und so bestens auf die Gründung einer Vollexistenz oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit vorbereitet sind.

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