Darstellende Kunst: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen
Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten im Bereich darstellende Kunst in Wien. Anträge jederzeit möglich, Einreichung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Jahresprogrammen und Einzelprojekten von Vereinen, vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen im Bereich darstellende Kunst zur Unterstützung zeitgenössischen Kunstschaffens.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ständiger Wohnsitz in Österreich
- Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
- Förderfähigkeit des Vorhabens (ohne Förderung nicht oder nicht vollständig realisierbar)
- Finanzielle oder sachliche Eigenleistung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Angabe bereits beantragter oder zugesagter anderer Fördermittel
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Antragsformular
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Das bundesweite Zuschussprogramm für darstellende Kunst in Wien unterstützt Ensembles, freie Gruppen und Solokünstler:innen aus den Themenfeldern Kultur & Medien und ermöglicht die Teilfinanzierung von Jahresprogrammen und Einzelvorhaben in Theater, Tanz, Performance und experimentellen Formaten. Förderberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen mit ständigem (Wohn-)Sitz in Österreich. Dank fortlaufender Einreichmöglichkeiten können Projektträger:innen ihre Planungen flexibel gestalten. Die Einbringung des Antrags muss mindestens drei Monate vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Bundesministerium erfolgen. Eine unabhängige Begutachtung durch erfahrene Expert:innen sichert die bestmögliche Auswahl an innovativen Produktionen und stärkt die Position Wiens als lebendigen Kulturstandort.
Mit einem jährlichen Budget von rund 17,7 Mio. Euro stellt die Sektion Kunst und Kultur ausreichende Mittel für vielfältige Projekte bereit. Zur Antragstellung sind das allgemeine Antragsformular sowie das Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers einzureichen. Fördervoraussetzung ist, dass das Vorhaben ohne Bundesmittel nicht oder nicht vollständig realisierbar ist. Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung nachzuweisen, und bereits beantragte beziehungsweise zugesagte andere Fördermittel müssen offengelegt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Förderziel liegt in der Unterstützung zeitgenössischen Kunstschaffens und der nachhaltigen Verankerung darstellender Kunst in der Gesellschaft. Träger:innen, die neue Inszenierungen, experimentelle Formate oder Festivals planen, finden hier eine passgenaue Finanzierungsoption, um künstlerische Visionen zu verwirklichen und den Kulturstandort Wien weiter zu stärken.