Debütförderung für Freie Tanzschaffende
Die Landeshauptstadt München fördert professionelle Tanzprojekte von freien Tanzschaffenden mit bis zu 20.000 Euro zur Realisierung erster Arbeitsvorhaben. Anträge für das Jahr 2027 sind bis 1. Juni 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Debütförderung ist es, erste professionelle Arbeitsprojekte im Bereich Tanz zu fördern. Zielgruppe sind Künstler*innen aller Altersgruppen, die im Rahmen bzw. zum Abschluss ihrer professionellen Ausbildung oder durch eine gleichwertige Referenz einen qualitativ hohen und eigenständigen künstlerischen Ansatz nachweisen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer professionellen Ausbildung oder gleichwertige Referenz
- Erstvorhaben im Bereich Tanz
- Einreichung eines konkreten Arbeitsvorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Lebenslauf
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität
- Eigenständigkeit des künstlerischen Ansatzes
- Qualitative Professionalität
Beschreibung
Die Debütförderung für Freie Tanzschaffende der Landeshauptstadt München richtet sich an professionelle Tänzer:innen und Choreograph:innen, die erstmals eigenständige Arbeitsvorhaben im zeitgenössischen Tanz realisieren möchten. Mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro unterstützt das Kulturreferat gezielt qualitätsvolle Debütprojekte, die durch eine nachweisbare professionelle Ausbildung oder eine gleichwertige Referenz einen eigenständigen künstlerischen Ansatz belegen. Gefördert werden Ideen, die sich durch künstlerische Originalität, Prozesscharakter und ästhetische Innovation auszeichnen – eine Aufführung im Sinne einer Abschlusspräsentation ist dabei nicht zwingend erforderlich. Eine unabhängige Jury aus Sach- und Fachjuror:innen bewertet die eingereichten Konzepte nach den Kriterien künstlerische Qualität, Eigenständigkeit des Ansatzes und qualitative Professionalität.
Für die Antragstellung sind eingereicht werden: eine detaillierte Projektbeschreibung, ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein schlüssiger Finanzierungsplan. Teilnehmende aller Altersgruppen müssen einen Abschluss ihrer professionellen Ausbildung oder eine vergleichbare Referenz nachweisen. Eine Online-Einreichung ist bis zum 1. Juni 2026 möglich, um Fördergelder für Projekte im Jahr 2027 zu beantragen. Die realisierten Mittel können zur Deckung sämtlicher Produktionskosten verwendet werden. Durch die Förderung werden freie Tanzschaffende nicht nur finanziell entlastet, sondern erhalten auch wertvolle Impulse für ihre künstlerische Weiterentwicklung und die Etablierung im Münchner Kulturleben.
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