Zuschuss

Demonstrations- und Pilotanlagen

Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen inkl. Demonstrations- und Pilotanlagen für Unternehmen und Organisationen. Anträge ab 01.03.2024 unbefristet möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen, die in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinie 2022 aufgezählt sind und keinem anderen Förderbereich zuordenbar sind, insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Lärmemissionen, zur Reduktion klimarelevanter Gase sowie Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung neuer oder verbesserter Technologien.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Anlagen
  • Planungs- und Montagekosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
  • Online-Einreichung über die KPC-Plattform
  • Vollständige Unterlagen gemäß Maßnahmenspezifischer Checkliste

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Technische Beschreibung
  2. Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
  3. Darstellung des Umwelteffekts
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  5. Angebote und Kostenvoranschläge
  6. Relevante Bescheide
  7. Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €

Beschreibung

Demonstrations- und Pilotanlagen unterstützt bundesweit Unternehmen, Interessenverbände, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen bei innovativen Umweltschutzmaßnahmen. Gefördert werden Vorhaben gemäß § 4 der Investitionsförderungsrichtlinie 2022, die keinem anderen Förderbereich zugeordnet sind. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Lärmemissionen, die Reduktion klimarelevanter Gase sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Erprobung neuer beziehungsweise verbesserter Technologien. Antragsberechtigt sind alle unternehmerisch tätigen Organisationen, konfessionelle Einrichtungen und Verbände, die durch Investitionen in Anlagen, Planung und Montage einen nachweisbaren Umwelteffekt erzielen. Die Einreichung erfolgt unbefristet ab dem 01.03.2024 online über die KPC-Plattform. Förderfähig sind die reinen Investitionskosten der Umweltschutzanlagen sowie begleitende Planungs- und Montagekosten. Für Investitionsvolumina ab 500.000 € ist zusätzlich ein Bericht des Kreditinstituts erforderlich.

Zur Antragstellung müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden, darunter eine technische Beschreibung, Angaben zum Projektziel und Neuheitsgrad, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge. Die Antragstellung hat vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn zu erfolgen. Nach Prüfung durch das Serviceteam der Kommunalkredit Public Consulting GmbH erhalten die Antragsteller:innen einen Förderungsvorschlag und bei positiver Entscheidung einen rechtsgültigen Fördervertrag. Im Anschluss sind Abschlussunterlagen inklusive Endabrechnungsformular und Zahlungsbelegen über die Online-Plattform einzureichen. Die Maßnahme muss bis zum im Vertrag festgelegten Termin umgesetzt sein, die Endabrechnung ist spätestens sechs Monate danach vorzulegen. Ausführliche Informationen und Formularvorlagen stehen im Informationsblatt zur Verfügung.

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