Denkmalschutz-Sonderprogramm Schleswig-Holstein
Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen in Schleswig-Holstein. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung, Restaurierung und Instandsetzung denkmalgeschützter Bau- und Kunstdenkmale in Schleswig-Holstein.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungskosten
- Instandsetzungskosten
- Planungs- und Gutachterkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Unterhaltungskosten
- Modernisierung ohne denkmalpflegerischen Bezug
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des Denkmalstatus in Schleswig-Holstein
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Einreichung denkmalpflegerischer Fachunterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Baukosten- und Finanzierungsplan
- Denkmalpflegerische Fachunterlagen
Bewertungskriterien
- Denkmalpflegerische Fachlichkeit
- Dringlichkeit der Maßnahme
- Nachhaltigkeit der Erhaltungsstrategie
Beschreibung
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm Schleswig-Holstein unterstützt Denkmalpflege in ganz Schleswig-Holstein mit finanziellen Zuschüssen zur Erhaltung, Restaurierung und Instandsetzung denkmalgeschützter Bau- und Kunstdenkmale. Gefördert werden private Eigentümer:innen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, darunter kirchliche Träger:innen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, sofern der Denkmalstatus nachgewiesen und die Maßnahmen vor Beginn beantragt werden. Eine fachgerechte Einreichung denkmalpflegerischer Unterlagen ist dabei unerlässlich. Das Programm zeichnet sich durch seine kontinuierliche Förderfähigkeit aus und ermöglicht so eine flexible Planung und Umsetzung von Erhaltungsprojekten in Städten und ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins.
Gefördert werden konkret Kosten für Restaurierung und Instandsetzung ebenso wie Planungs- und Gutachterkosten. Nicht vorgesehen sind gewöhnliche Unterhaltsarbeiten oder Modernisierungen ohne denkmalpflegerischen Bezug. Die Auswahl basiert auf fachlicher Denkmalpflegekompetenz, der Dringlichkeit der Maßnahme sowie der Nachhaltigkeit der Erhaltungsstrategie. Als Bewerbungsunterlagen dienen unter anderem das Antragsformular, die denkmalrechtliche Genehmigung, ein detaillierter Baukosten- und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen denkmalpflegerischen Fachunterlagen. Träger:innen denkmalgeschützter Objekte profitieren von einer gezielten Förderung, die historische Substanz bewahrt und die kulturelle Identität Schleswig-Holsteins langfristig sichert.
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