Zuschuss

Denkmalschutz: Zuschüsse und Steuervergünstigungen

Zuschüsse und Steuervergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung von Denkmälern im Landkreis Schweinfurt.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung historischer Denkmäler.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten
  • Material- und Sachkosten im Zusammenhang mit Denkmalpflegemaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme zur Erhaltung oder Sicherung eines eingetragenen Denkmals im Landkreis Schweinfurt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan
  4. Nachweis der Denkmaleigenschaft

Beschreibung

Im Rahmen der fortlaufenden Förderrichtlinie des Landkreises Schweinfurt stehen Eigentümer:innen und Träger historischer Baudenkmäler Zuschüsse und Steuervergünstigungen zur Verfügung, um den denkmalpflegerischen Erhalt und die bauliche Sicherung von eingetragenen Bauwerken im Landkreisgebiet zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind private Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Stiftungen, die eine denkmalgerechte Konservierung, Restaurierung oder Sicherungsmaßnahme an ihrem Kulturdenkmal durchführen möchten. Gefördert werden sowohl Arbeitskosten für Fachrestaurator:innen als auch Material- und Sachkosten, die unmittelbar mit den Pflegemaßnahmen verbunden sind. Das Förderprogramm dient dem Ziel, Denkmäler als lebendige Zeugnisse vergangener Epochen zu bewahren und die regionale Baukultur nachhaltig zu stärken.

Interessierte können ihren Förderantrag jederzeit einreichen, da ein Stichtag entfällt. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen ein vollständig ausgefüllter Antrag, eine präzise Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Baumaßnahmen, ein detaillierter Kostenplan sowie ein Nachweis der Denkmaleigenschaft. Nach positiver Prüfung durch die Fachstellen des Landkreises erfolgt die Bewilligung der Zuwendung in Form eines direkten Zuschusses. Diese Unterstützungsmaßnahme trägt dazu bei, den historischen Charakter baulicher Ensembles zu bewahren und das kulturelle Erbe für künftige Generationen zu sichern.

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