Deutsche Fernsehlotterie Stiftung: Förderung
Fortlaufende Förderung gemeinnütziger sozialer Vorhaben in ganz Deutschland durch die Stiftung Deutsche Fernsehlotterie. Bewerbungen sind jederzeit möglich, mit zwei festen Fristen im Mai/Juni und November/Dezember.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung sozialer Vorhaben gemeinnütziger Organisationen, die das Leben von benachteiligten oder gefährdeten Menschen verbessern und nachhaltige Strukturen in den Handlungsfeldern selbstbestimmtes Altern, gesellschaftliche Teilhabe & Zukunftschancen sowie Quartier & Nachbarschaft entwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Honorar- und Sachkosten
- Investive Ausgaben für Bau und Erstausstattung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid)
- Positiv geprüfte Organisationsprüfung
- Gemeinsamer Satzungszweck mit der Stiftung
- Projektbeginn erst nach schriftlicher Förderzusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- Stellungnahme der Kommune
Bewertungskriterien
- Nachweis konkreten Bedarfs
- Solide Finanzierungsgrundlage und Eigenmittel
- Darstellung von Zielen und Wirkung
- Gemeinsame Satzungszwecke
Beschreibung
Die Stiftung Deutsche Fernsehlotterie fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie Vereine mit finanziellen Zuschüssen von bis zu 300.000 € für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Zielgerichtet werden Vorhaben unterstützt, die das Leben benachteiligter oder gefährdeter Menschen verbessern und nachhaltige Strukturen in den Handlungsfeldern selbstbestimmtes Altern, gesellschaftliche Teilhabe & Zukunftschancen sowie Quartier & Nachbarschaft aufbauen. Gefördert werden unter anderem Personalaufwendungen, Honorar- und Sachkosten sowie investive Ausgaben für Bau und Erstausstattung. Die Begutachtung erfolgt anhand klar definierter Kriterien: Nachweis eines konkreten Bedarfs, solide Finanzierungsgrundlage mit Eigenmitteln, nachvollziehbare Ziel- und Wirkungsdarstellung sowie Übereinstimmung mit den Satzungszwecken der Stiftung. Projekte für ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung finden besondere Beachtung.
Gemeinnützigkeit, ein aktueller Freistellungsbescheid, positiv geprüfte Organisationsprüfung und ein gemeinsamer Satzungszweck mit der Stiftung sind Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung. Der Projektbeginn darf erst nach schriftlicher Förderzusage erfolgen. Zur Bewerbung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Stellungnahme der zuständigen Kommune einzureichen. Das Förderportal des Deutschen Hilfswerks steht jederzeit offen, Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden – mit zwei festen Fristen im Mai/Juni und November/Dezember. Ein frühestmöglicher Start der geförderten Maßnahmen ist der 1. Dezember 2026. Dieses kontinuierliche Förderangebot unterstützt engagierte Initiativen dabei, nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.
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