Zuschuss

Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch)

Baden-Württemberg fördert Stadt- und Landkreise mit Zuschüssen für professionelle, zertifikatsorientierte Deutschkurse, niedrigschwellige Sprachangebote, Coaching und Sprachmittlung für Geflüchtete und andere Menschen mit Migrationshintergrund.

Frauenförderung Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Teilnahme von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund an professionellen, curricular aufgebauten und zertifikatsorientierten Deutschkursen sowie ergänzenden Sprachfördermaßnahmen und Sprachmittlung durch Zuschüsse an Stadt- und Landkreise.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für Stadt- und Landkreise
  • Keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte
  • Sprachangebote richten sich an Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund ohne Zugang zu BAMF-Kursen
  • Nutzung vorhandener oder neu eingerichteter Netzwerke zur Steuerung der Sprachförderung
  • Einhaltung der BAMF-Standards für Kursformate und Lehrkräftequalität
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Beschreibung

Deutschkenntnisse und Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch) richtet sich an Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die gemeinsam mit freien Träger:innen zertifikatsorientierte Deutschkurse, niedrigschwellige Sprachangebote, begleitendes Coaching sowie Sprachmittlung bereitstellen. Ziel ist die nachhaltige Förderung der sprachlichen Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen Zugang zu BAMF-Kursen haben. Öffentliche Einrichtungen erhalten als Zuschuss finanzielle Unterstützung für curricular strukturierte Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukurse bis zum Niveau C1 (GER), spezifische Kursformate für Teilzeit- oder berufsbegleitende Angebote sowie für zusätzliche Maßnahmen wie Sprachcafé, Frauensprachtreff und Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte.

Für eine erfolgreiche Förderung müssen Antragstellende bestehende oder neu eingerichtete Netzwerke zur Koordination der Sprachförderung nutzen und die Standards des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einhalten. Die niedrigschwelligen Kurse sind in der Regel auf mindestens sechs Monate (meist zwölf Monate) angelegt und finden an zwei Tagen pro Woche mit je mindestens zwei Unterrichtseinheiten statt. Sprachkursbegleitendes Coaching wird mit drei Unterrichtseinheiten wöchentlich für Kleingruppen von vier bis sechs Teilnehmenden angeboten. Zudem obliegt den Kommunen die Organisation eines Pools von qualifizierten Sprachmittler:innen inklusive Auswahl und Einsatzvermittlung. Anträge können fortlaufend beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eingereicht werden. Kommunen profitieren so von passgenauen Fördermaßnahmen, die zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe beitragen.

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