Diversität: Projekt-/Veranstaltungs- und Investitionssubvention
Projekt- und Investitionssubventionen der Stadt Villach im Bereich Diversität für Maßnahmen zur Förderung sozialer Teilhabe, Inklusion benachteiligter Gruppen, Selbstorganisation und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Anträge seit 15.03.2022 möglich, unbegrenzt offen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekt-, Veranstaltungs- und Investitionsmaßnahmen im Bereich Diversität in der Stadt Villach, die zielgruppengerecht das gesellschaftliche Leben bereichern, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice erleichtern, soziale Netzwerke und Selbstorganisation stärken, Inklusion benachteiligter Gruppen fördern sowie Präventions- und Opferschutzmaßnahmen unterstützen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliche, vorzugsweise elektronische Antragstellung beim Magistrat Villach
- Rechtsfähigkeit und Eintragung im Vereinsregister (ZVR) oder Firmenbuch mit aktuellem Auszug
- Begründung der Förderungswürdigkeit und Offenlegung vorhandener und beantragter Mittel
- Vorlage eines Kostenplans/Kostenschätzung ab einer Subventionshöhe von € 3.000
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktueller Firmenbuchauszug oder ZVR-Auszug
- Kostenschätzung ab € 3.000
- Gesamtabrechnung nach Projekt-/Veranstaltungsabschluss
Bewertungskriterien
- Förderungswürdigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorhaben
- Innovationsgrad und Relevanz für Zielgruppen
- Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion
Beschreibung
Förderrahmen und Zielsetzung
Die Diversität: Projekt-/Veranstaltungs- und Investitionssubvention der Stadt Villach richtet sich an Initiativen in Kärnten, die das gesellschaftliche Leben durch zielgruppenspezifische Projekte bereichern. Gefördert werden Vorhaben, die soziale Teilhabe ermöglichen, Inklusion benachteiligter Gruppen vorantreiben, Selbstorganisation stärken sowie Präventions- und Opferschutzmaßnahmen umsetzen. Ebenso zählen innovative Veranstaltungsformate, kulturelle oder mediale Angebote und Beratungsservices zu den förderbaren Maßnahmen. Mit dem unbefristeten, seit 15. März 2022 geöffneten Antragsfenster besteht die Möglichkeit, kontinuierlich Zuschüsse für Projekt- und Investitionskosten zu beantragen und so lokale Netzwerke nachhaltig zu festigen.
Bewerbungsmodalitäten und Auswahlkriterien
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Privatpersonen sowie Organisationen wie Vereine, Genossenschaften, Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen oder Stiftungen mit Sitz oder relevanter Betriebsstätte in Villach. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Magistrat Villach und erfordert je nach Fördervolumen > 3 000 € eine detaillierte Kostenschätzung. Zusätzlich sind ein aktueller Firmenbuch- oder ZVR-Auszug sowie eine Offenlegung aller weiteren Finanzierungsquellen einzureichen. Projektverantwortliche überzeugen die Jury durch Innovationsgrad, Zweckmäßigkeit und den nachweisbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nach positivem Bescheid sind Gesamtabrechnung und Verwendungsnachweis einzureichen. Dieses transparente Verfahren gewährleistet eine zweckgerechte Mittelverwendung und stärkt nachhaltig die Diversitätsförderung in der Region.
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