Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung
Förderung für behindertenspezifische Dolmetschleistungen zur Vereinfachung des Arbeitsalltags, zur Teilhabe am sozialen Leben und für Bildungszwecke in Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von behinderungsspezifischen Dolmetschleistungen zur Unterstützung der Teilhabe am sozialen Leben und für Bildungszwecke.
Förderfähige Ausgaben
- Gebärdensprachdolmetschung
- Dolmetschleistungen für soziale Rehabilitation
- Dolmetschleistungen für Bildungszwecke
Nicht förderfähige Ausgaben
- Übersetzung von Skripten
- Nachhilfeleistungen
- Wartezeiten über eine halbe Stunde
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung
- Behinderungsspezifische Dolmetschkompetenz (z.B. Gebärdensprache, Lormen, Gebärdenunterstützte Kommunikation, Symbolsprache, taktiles Gebärden)
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß EWR-Abkommen
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die Behinderung (z.B. ärztliches Gutachten)
- Nachweise über die aktuellen Gesamteinkünfte der letzten drei Monate
- amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit der Leistung
- individuelle Bedarfsprüfung
- fachliche Begutachtung durch Fachexpert:innen
Beschreibung
Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt Menschen mit Behinderung in Wien durch einen jährlichen Zuschuss für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen. Dieses Förderangebot richtet sich an gehörlose, hörsehbehinderte und taubblinde Personen, die auf Gebärdensprache, Lormen, gebärdenunterstützte Kommunikation oder Symbolsprache angewiesen sind. Ziel ist die erleichterte Teilhabe am sozialen Leben, in Bildungseinrichtungen und im privaten Alltag – von Amtswegen über Arztbesuche bis zu Elternabenden und Freizeitaktivitäten. Die Förderung umfasst sowohl Gebärdensprachdolmetschung als auch taktiles Dolmetschen für Bildungszwecke und soziale Rehabilitation. Das Verfahren folgt einer individuellen Bedarfsprüfung und fachlichen Begutachtung durch multiprofessionelle Expert:innen des FSW. Die Entscheidung über die Zuschüsse basiert auf den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Nachweis der behinderungsspezifischen Dolmetschkompetenz.
Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 € pro Jahr (für Gebärdensprachdolmetschen bis zu 6.000 €). Bei der Berechnung wird ein zumutbarer Selbstbehalt gemäß Wiener Mindestsicherungsverordnung berücksichtigt. Förderbar sind ausschließlich Leistungen, die nicht anderweitig gesetzlich oder vertraglich finanziert werden und deren Wartezeit eine halbe Stunde nicht überschreitet. Anträge können jederzeit beim FSW-Kund:innenservice – Beratungszentrum Behindertenhilfe eingereicht werden. Erforderlich sind u. a. der Nachweis der Behinderung, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel sowie Staatsbürgerschaftsnachweis. Die Fördervoraussetzungen sehen weiters Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Wien sowie österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellten Status gemäß EWR-Abkommen vor. Die Antragsteller:innen verpflichten sich, Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
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