Zuschuss

EFRE Bayern – Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an staatlichen Liegenschaften in Bayern durch EFRE-Mittel. Anträge können Staatliche Bauämter jederzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen stellen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Energetische Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien in staatlichen Liegenschaften zur Vorbildfunktion des Freistaats Bayern bei der Reduzierung von Energieverbrauch und Minderung von Treibhausgasemissionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Energetische Verbesserungen der Gebäudehülle
  • Modernisierung der Anlagentechnik
  • Einsatz erneuerbarer Energien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Programme finanziert werden

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Staatliche Bauämter in Abstimmung mit den zuständigen Grundbesitz bewirtschaftenden Stellen
  • Maßnahmen dürfen nicht bereits im Zuge anderer Programme finanziert sein
  • Hohe CO₂- bzw. Endenergieeinsparpotenziale der geplanten Sanierungsmaßnahmen

Bewertungskriterien

  • CO₂-Einsparpotenzial
  • Endenergieeinsparungspotenzial

Beschreibung

Das Förderprogramm „EFRE Bayern – Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen“ unterstützt in Bayern angesiedelte öffentliche Einrichtungen bei der energetischen Modernisierung staatlicher Liegenschaften. Antragsberechtigt sind Staatliche Bauämter, die in Kooperation mit den für den Grundbesitz verantwortlichen Stellen – beispielsweise Universitäten, Fachhochschulen, Verwaltungsgebäude oder Justizstandorte – Sanierungsvorhaben einreichen. Gefördert werden energetische Verbesserungen der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen nicht bereits im Rahmen anderer Programme finanziert sind und ein hohes CO₂- bzw. Endenergieeinsparpotenzial aufweisen. Die Auswahl orientiert sich primär am maximal möglichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, basierend auf den vom Begleitausschuss festgelegten Bewertungskriterien.

Im Rahmen dieses Sonderprogramms werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt, um die Vorbildfunktion des Freistaats Bayern im Klimaschutz zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei Anträge jederzeit – fortlaufend – gestellt werden können. Öffentliche Institutionen können so flexibel auf technische und energetische Herausforderungen reagieren und ihre Liegenschaften zukunftsfähig gestalten. Mit dieser Initiative leistet der Freistaat Bayern einen aktiven Beitrag zur Erreichung seiner Klimaschutzziele und zur langfristigen Senkung der Betriebskosten in staatlichen Gebäuden.

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