EIC Accelerator 2026 - Short proposal
Förderung für innovative Tieftech-Unternehmen (vor allem KMU und Start-ups) in der EU mit Kombination aus Zuschuss und Eigenkapital, um Markteintritt und Skalierung zu beschleunigen. Einreichungen fortlaufend bis 17.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (insbesondere Start-ups) mit wissenschaftlich basierten ‚Deep-Tech‘-Innovationsergebnissen (TRL≥5) durch eine einzigartige Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierung sowie maßgeschneiderten Geschäfts-Beschleunigungsdiensten, um disruptive Technologien rasch zur Marktreife und Skalierung zu bringen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz bzw. Niederlassung in EU-Mitgliedstaat oder assoziiertem Land
- Einzelunternehmen oder KMU (max. 499 Mitarbeitende) bzw. Small-Mid-Cap
- TRL ≥ 5 – Validierung der Technologie im relevanten Umfeld
- Innovationsorientiertes Geschäftsmodell mit Wissenstransferpotenzial
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standard-Antragsformular (Short Proposal)
- EIC Work Programme 2026
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
Bewertungskriterien
- Excellence
- Impact
- Quality and efficiency of the implementation
Beschreibung
Der EIC Accelerator 2026 Short Proposal richtet sich an innovative Tieftech-Unternehmen mit Sitz in der EU oder einem assoziierten Land. Gefördert werden vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start‐ups oder Einzelunternehmer:innen mit wissenschaftlich gestützten Projekten ab Technology Readiness Level 5 (Validierung im relevanten Umfeld). Ziel ist es, disruptive Technologien rasch zur Marktreife zu bringen und die Skalierung zu beschleunigen. Dafür kombiniert das Programm einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. € (70 % der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Organisationen bis zu 100 %) mit Eigenkapitalfinanzierung von bis zu 15 Mio. €. Zusätzlich werden maßgeschneiderte Business Acceleration Services angeboten. Förderfähig sind Personal‐ und Sachkosten sowie Reisekosten, die in einem innovativen, wissenstransferorientierten Geschäftsmodell eingesetzt werden. Bewerbungen können fortlaufend bis zum 17. Dezember 2026 eingereicht werden.
Die Projektauswahl erfolgt in einem einstufigen Verfahren auf Basis der Kriterien Excellence, Impact sowie Quality and efficiency of the implementation. Für die Bewertung werden die wissenschaftliche Exzellenz, die Markt- und Investitionswirkung sowie die Umsetzungsqualität herangezogen. Eine Mindestanzahl unabhängiger Akteur:innen aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern – darunter mindestens ein in der EU etabliertes Unternehmen – ist Voraussetzung für die Antragstellung. Zudem sind ein umfassendes Konzept zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse sowie ein Plan zur Einbindung von Nachhaltigkeits-, Ethik- und Gender-Aspekten erforderlich. Nach positiver Prüfung folgt die Ausarbeitung des Fördervertrags, gefolgt von Zwischen- und Abschlussberichten, die zur Auszahlung der Tranchefinanzierung führen. Das Programm strebt an, Wissenschaftler:innen und Investor:innen frühzeitig am Wertschöpfungsprozess zu beteiligen, um den Markteintritt von Zukunftstechnologien nachhaltig zu beschleunigen.
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