Zuschuss

Einmalige Hilfen in besonderen sozialen Lagen

Einmalige finanzielle Unterstützungen in besonderen sozialen Lagen in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich (unbegrenzt).

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.06.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Einmalige finanzielle Unterstützungen zur Abmilderung besonderer Härtefälle und außergewöhnlicher finanzieller Belastungen bzw. Notsituationen in Oberösterreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Dringliche Anschaffungen
  • Ausgaben im Todesfall, bei Krankheit oder Unfall
  • Kosten bei Delogierung
  • Kautionen
  • Mietrückstände

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und rechtmäßiger Aufenthalt in Oberösterreich (mindestens 6 Monate)
  • Geringes Haushaltseinkommen
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Fixkosten grundsätzlich durch das Haushaltseinkommen finanziert
  • Vorliegen eines unverschuldeten besonderen Härtefalls
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweis der antragstellenden Person und aller im Haushalt befindlichen Personen (z.B. AMS-Bezugsbestätigung, Monats-Lohnzettel, Kinderbetreuungsgeld, Alimente, Unterhalt, Pensionsabschnitt)
  2. Mietbestätigung (Mietvertrag, Zahlungsbestätigung)
  3. Nachweis über Höhe der Wohnbeihilfe
  4. Belege über Schuldenstand (Darlehensvertrag, Schuldschein, Kreditvertrag, Kontoauszüge)
  5. Belege über sonstige Aufwendungen (Strom, Heizung, Versicherung, Alimente, Gemeindeabgaben)
  6. Belege bzw. Rechnungen im Zusammenhang mit der finanziellen Notlage
  7. Übergabe- bzw. Wohnrechtsvertrag (bei Wohnrecht)

Beschreibung

Im Bundesland Oberösterreich steht ein einmaliger Zuschuss für finanzielle Hilfen in besonderen sozialen Lagen bereit. Diese Förderung greift bei unvorhergesehenen und dringlichen Härtefällen wie Krankheit, Unfall, Delogierung, außergewöhnlichen Belastungen oder Todesfällen. Privatpersonen und Familien mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich können Anträge ganzjährig und unbegrenzt einreichen; innerhalb eines Kalenderjahres ist eine Einmalzahlung möglich. Ziel dieser Initiative ist es, akute Notlagen durch Zuschüsse für dringliche Anschaffungen, Kautionen, Mietrückstände und weitere unaufschiebbare Ausgaben wirksam abzufedern. Eine positive Bewilligung hängt von der Verfügbarkeit der Mittel und der Prüfung der individuellen Situation ab.

Die Fördervoraussetzungen umfassen einen Mindestaufenthalt von sechs Monaten in Oberösterreich, ein geringes Haushaltseinkommen sowie den Nachweis, dass Fixkosten grundsätzlich aus dem laufenden Einkommen bestritten werden. Gesetzliche Ansprüche wie Wohnbeihilfe, Unterhalt oder Sozialhilfe müssen vorab geklärt oder beantragt sein. Erforderliche Unterlagen sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Miet- und Schuldenbestätigungen sowie Belege, die Art und Ausmaß der finanziellen Notlage dokumentieren. Nach Einreichung aller Nachweise prüft die zuständige Abteilung Soziales der Oö. Landesregierung die Anspruchsvoraussetzungen und entscheidet über die Gewährung einer Einmalzahlung. Diese passgenaue Unterstützung leistet kurzfristige Entlastung und trägt entscheidend dazu bei, schwierige finanzielle Situationen nachhaltig zu überbrücken.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.