Einmalzuschüsse (Wohnhaussanierung)
Das Land Tirol gewährt Einmalzuschüsse an Eigentümer:innen oder Mieter:innen für förderbare Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern und Wohnungen in Tirol. Anträge sind unbegrenzt möglich; das Ansuchen muss jedoch spätestens 18 Monate nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wohnhaussanierungen durch einmalige Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, barrierefreiem und altengerechtem Umbau, Wohnraumerweiterung sowie weiteren technischen und baulichen Sanierungen.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungsmaßnahmen gemäß Richtlinie (z.B. Dämmung, Fenstertausch, Dachsanierung)
- Technische Anlagen (z.B. Solaranlagen, PV-Anlagen, Wärmepumpen, Komfortlüftungsanlagen)
- Barrierefreie und altengerechte Umbauten
- Wohnraumerweiterung und Umgestaltung von Grundrissen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im geförderten Objekt mit ganzjähriger, regelmäßiger Nutzung
- Durchführung einer oder mehrerer förderbarer Maßnahmen gemäß Wohnhaussanierungsrichtlinie
- Einhaltung von Qualitätsstandards (Haustechnik, Effizienzkriterien, Emissionsgrenzwerte, U-Werte)
- Einreichung des Förderungsansuchens spätestens 18 Monate nach Abschluss des Vorhabens oder Rechnungslegung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- A5 - Wohnhaussanierung (Antragsformular)
- F10 - Verpflichtungserklärung
- F11 - Bonitätsbestätigung
- F28b - Endabrechnung Wohnhaussanierung
Beschreibung
Die einmaligen Zuschüsse zur Wohnhaussanierung in Tirol unterstützen Eigentümer:innen und Mieter:innen bei energetischen, technisch–baulichen und barrierefreien Modernisierungen von Wohnhäusern und Wohnungen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Dämmung von Dach, Fassade und Decken, Fenstertausch sowie die Installation von Solaranlagen, Photovoltaik oder Wärmepumpen. Ebenso werden Wohnraumerweiterungen, Grundrissänderungen sowie altengerechte und behindertengerechte Umbauten finanziell gefördert. Voraussetzung für einen positiven Förderbescheid ist der ganzjährige Hauptwohnsitz im sanierten Objekt, die Einhaltung von Effizienz- und Qualitätsstandards gemäß der Wohnhaussanierungsrichtlinie sowie die fristgerechte Einreichung des Förderantrags spätestens 18 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Die Antragsteller:innen reichen das Formular A5 – Wohnhaussanierung zusammen mit der Verpflichtungserklärung (F10), Bonitätsbestätigung (F11) und der abschließenden Endabrechnung (F28b) ein. Eine Gebühr fällt nicht an; die Auszahlung erfolgt nach positiver Zusicherung und Prüfung von Rechnungen, Einzahlungsbelegen und Abnahmebestätigungen durch ausführende Fachfirmen. Neben Vor-Ort-Kontrollen stellt das Land Tirol sicher, dass Emissionsgrenzwerte, U-Werte und Effizienzkriterien eingehalten werden. Anträge können seit August 2013 fortlaufend gestellt werden. Durch diese Förderinitiative trägt das Bundesland aktiv zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Steigerung der Gebäudekomfortabilität und zum Klimaschutz in der Region Tirol bei.
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