Zuschuss

Einsatz von Betriebs- und Haushaltshilfen in landwirtschaftlichen Betrieben in Salzburg

Förderung des vorübergehenden Einsatzes von Betriebs- und Haushaltshilfen sowie Zivildienern in landwirtschaftlichen Betrieben in Salzburg bei Verhinderung des Betriebsführers. Anträge fortlaufend (innerhalb von 14 Tagen bei unvorhersehbaren Einsätzen).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 80%

Förderziel

Förderung des Einsatzes von Betriebs- oder Haushaltshelferinnen/-helfern sowie Zivildienern in landwirtschaftlichen Betrieben als vorübergehende Hilfe für Betriebe, in denen der Betriebsführer oder dessen Angehörige durch schwere Erkrankung, Unfall, Anstaltspflege, Kuraufenthalt, Rehabilitationsmaßnahmen, Todesfall oder sonstige ernsthafte persönliche Probleme an der Ausübung der bisherigen Tätigkeit verhindert bzw. wesentlich beeinträchtigt sind und keine andere Ersatzarbeitskraft zur Verfügung steht.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Betriebs- und Haushaltshilfen
  • Kosten für Zivildiener

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung nur für unaufschiebbare Arbeiten
  • Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Einsatzgrundes (bei unvorhersehbaren Einsätzen) bzw. mit Bekanntwerden des Termins (bei vorhersehbaren Einsätzen)
  • Jährliches Gesamteinkommen des Betriebsleiterehepaares darf das 1,2-fache des Referenzeinkommens nicht übersteigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Abrechnungsformular mit Bestätigung der Gemeinde bezüglich Familienstand
  2. Bestätigung des Maschinenrings
  3. Stundenliste
  4. Zahlungsnachweis
  5. Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  6. Einkommensnachweis

Bewertungskriterien

  • Zulässigkeit der unaufschiebbaren Arbeiten
  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Vollständigkeit der Abrechnungsunterlagen

Beschreibung

Die Salzburger Landesregierung unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch einen Zuschuss für den vorübergehenden Einsatz von Betriebs- und Haushaltshilfe sowie Zivildienstleistenden, wenn der oder die Betriebsführende infolge schwerer Erkrankung, Unfall, Kur- bzw. Rehabilitationsaufenthalt, Anstaltspflege, Todesfall oder anderer schwerwiegender persönlicher Belastungen an der Fortführung des Betriebs wesentlich gehindert ist und keine Ersatzarbeitskraft verfügbar ist. Gefördert werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen im Bundesland Salzburg, wobei das jährliche Gesamteinkommen des Betriebsleiterehepaares das 1,2-Fache des festgelegten Referenzeinkommens nicht überschreiten darf. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe zu sichern und kurzfristige Engpässe durch personelle Ausfälle zu überbrücken. Die Förderung erfolgt mit einer Zuschussquote von 80 %, wobei ein Eigenbehalt von 20 % der nachgewiesenen Einsatzkosten verbleibt.

Anträge können fortlaufend gestellt werden: bei unvorhersehbaren Einsätzen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Einsatzgrundes, bei planbaren Ausfällen mit Bekanntwerden des Termins. Förderfähig sind die lohnbezogenen Ausgaben für Betriebs- und Haushaltshilfen sowie die Aufwendungen für Zivildienstleistende. Zur Antragstellung sind unter anderem ein vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular mit kommunaler Bestätigung zum Familienstand, die Stundenliste, ein Zahlungsnachweis, ein Einkommensnachweis sowie ein ärztlicher Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Die Leistungsabwicklung erfolgt nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen. Diese Unterstützung bietet landwirtschaftlichen Betrieben eine verlässliche Entlastung in Krisenzeiten und trägt zur Stabilität des ländlichen Raums bei.

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