Zuschuss

Einzelfallhilfe – AWO-Saarland-Stiftung

Förderung in besonderen Notlagen (Einzelfallhilfen) für bedürftige Menschen im Saarland nach Prüfung der Bedürftigkeit und unter Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche.

Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Saarland
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Einzelfallhilfen für bedürftige Menschen in akuten Notlagen im Saarland, um materielle oder soziale Existenz zu sichern und Teilhabe zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Wohnsituation
  • Gesellschaftliche Teilhabe
  • Gesundheit
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Schule/Ausbildung
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bedürftigkeit nachgewiesen
  • Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche (staatliche Hilfen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzantrag Einzelfallhilfe
  2. Nachweis der Bedürftigkeit
  3. Nachweis des Ausschlusses anderer Hilfen

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche
  • Nachweis korrekter Verwendung der Mittel

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der AWO-Saarland-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen im Saarland dabei, akute materielle und soziale Notlagen Einzelner zu überwinden. Nach sorgfältiger Prüfung der Bedürftigkeit und dem Ausschluss staatlicher Hilfen werden Bedürftige wie Wohnungslose, von Armut betroffene Kinder und Familien kurzfristig mit 100 % Zuschüssen gefördert. Dabei kann die Hilfe bedarfsorientiert für eine stabile Wohnsituation, gesellschaftliche Teilhabe, gesundheitliche Versorgung, Unterstützung im Lebensunterhalt, Schul- oder Ausbildungsbedarf sowie andere akute Notfälle eingesetzt werden. Entscheidende Kriterien sind die Dringlichkeit der Notlage, der Nachweis des Ausschlusses weiterer Unterstützungsansprüche und die lückenlose Dokumentation der Mittelverwendung.

Interessierte Einrichtungen reichen einen kompakten Kurzantrag mit Nachweisen zur Bedürftigkeit und zum Ausschluss anderer Hilfen ein – Anträge werden fortlaufend entgegengenommen. Im Anschluss an die Auszahlung ist eine Belegkopie zur Mittelverwendung vorzulegen. Auf diese Weise garantiert die Stiftung eine effiziente und zielgerichtete Hilfe für Menschen in akuten Notsituationen. So trägt das Förderinstrument dazu bei, soziale Existenz zu sichern und Teilhabechancen zu eröffnen. Gemeinnützige Träger im Saarland finden alle Förderrichtlinien und das Antragsformular im PDF-Format auf der Webseite der AWO-Saarland-Stiftung.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.