Zuschuss

Einzelfallhilfe (Einzelfallförderung) – Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder

Förderung für bedürftige Kinder und Jugendliche (bis max. 27 Jahre) im Landkreis Fürstenfeldbruck; Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Gesundheit Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung bedürftiger Einzelpersonen sowie sozialer Projekte zur Stabilisierung und Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen zur Bildung und Förderung
  • Therapien und Kurse
  • Hilfsmittel
  • Mittagsbetreuung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind oder Jugendliche/r bis maximal 27 Jahre
  • körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Bedürftigkeit (Nachweis erforderlich)
  • Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Bedürftigkeit (z.B. Bürgergeld-Bescheid)
  3. Kostenaufstellung
  4. Bankverbindung
  5. ggf. Schweigepflichtentbindung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Förderung
  • Schwere der Bedürftigkeit
  • Nachvollziehbarkeit des Bedarfs

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Jugendsozialstiftung der Familie Dr. Bernd Rieder richtet sich an bedürftige Kinder und Jugendliche bis maximal 27 Jahre im Landkreis Fürstenfeldbruck. Als fortlaufendes Zuschussprogramm zielt sie darauf ab, soziale sowie bildungs-, gesundheits- und sportbezogene Maßnahmen zu unterstützen. Gefördert werden individuelle Hilfen wie Therapien, Kurse, pädagogische Förderangebote oder die Mittagsbetreuung an Grundschulen. Mit dem Förderinstrument sollen akute Notlagen stabilisiert und präventive Maßnahmen im schulischen und sozialen Umfeld ermöglicht werden. Dabei bleibt das Kuratorium stets wachsam gegenüber der Dringlichkeit des Anliegens sowie der Schwere der Bedürftigkeit, um eine passgenaue und wirksame Unterstützung sicherzustellen.

Privatpersonen mit Wohnsitz im Fördergebiet kommen als Antragstellende in Frage, ebenso deren gesetzliche Vertreter:innen. Voraussetzung ist der Nachweis einer körperlichen, geistigen, seelischen oder finanziellen Bedürftigkeit, etwa durch Bürgergeld- oder Wohngeld-Bescheide. Die beantragten Fördermittel werden anhand einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung vergeben; hierbei zählt der Eigenanteil ebenso wie bereits zugesagte Mittel anderer Organisationen. Die Einreichung erfolgt jederzeit mittels Antragsformular sowie Nachweisen zu Bedürftigkeit, Kosten und Bankverbindung. Optional kann eine Schweigepflichtentbindung die zügige Bearbeitung unterstützen. Mit dieser unbürokratischen Förderung eröffnet die Stiftung jungen Menschen und ihren Familien vielfältige Chancen auf Teilhabe, Entwicklung und gesellschaftliche Integration.

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