Electoral integrity in the digital context
EU-weite Förderung zur Erforschung und Stärkung der Integrität digitaler Wahlprozesse. Projekte sollen innovative Lösungen für sichere, transparente und inklusive Wahlen entwickeln. Einreichung bis 23.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Untersuchung und Stärkung der Integrität von Wahlprozessen im digitalen Zeitalter: Erforschung von Risiken wie Desinformation, Cyberangriffen und KI-Manipulation, Entwicklung ethischer KI-Ansätze, transparenter politischer Werbung, Werkzeuge gegen fremdinformatorische Manipulation sowie Strategien zur Sicherung von Wahlen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gründung in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land
- Keine Ausschlussgründe nach Artikel 141 EU-Finanzverordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standard application form (HE RIA IA)
- Finanzierungsplan
- Ethik-Selbsteinschätzung
- Detaillierte Budgettabelle (Lump Sum)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Auswirkungen und Verbreitungswege
- Qualität und Effizienz der Umsetzung
Beschreibung
Die EU-weite Ausschreibung zielt darauf ab, die Integrität digitaler Wahlprozesse im Zeitalter von Desinformation, Cyberangriffen und KI-Manipulation systematisch zu erforschen und zu stärken. In diesem Rahmen werden innovative Ansätze gesucht, die ethische KI-Verfahren entwickeln, politische Werbung transparenter gestalten sowie Instrumente gegen ausländische Informationsmanipulation bereitstellen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten, die personal- und sachkostenintensive Forschung betreiben, Sachkosten und Reisekosten abdecken sowie Subunternehmerleistungen einbinden. Die Fördersumme liegt pro Projekt zwischen 3 500 000 € und 4 000 000 € bei einem Fördersatz von 100 %. Anträge können bis zum 23.09.2026, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit eingereicht werden.
Adressiert sind EU-, nationale und lokale Wahlbehörden, politische Entscheidungsträger:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und Plattformbetreiber:innen, Forschende der Wahl- und Demokratieforschung sowie Entwickler:innen von Sicherheits- und Überwachungstechnologien. Teilnahmevoraussetzung ist die Gründung in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sowie die Erfüllung der Ausschlusskriterien gemäß Artikel 141 der EU-Finanzverordnung. Bewertet wird nach Innovationsgehalt, erwarteten Auswirkungen und Qualität der Umsetzung. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Personal, Sachmittel, Reisen und Subunternehmer. Einzureichen sind der standardisierte Antrag (RIA/IA), ein Finanzierungsplan, eine Ethik-Selbsteinschätzung sowie eine detaillierte Budgettabelle (Lump Sum). Durch diesen Ansatz sollen robuste, inklusive und vertrauenswürdige Wahlverfahren etabliert werden, die den demokratischen Zusammenhalt in Europa nachhaltig stärken.
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