ELER 2023-2027: Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Österreich (Burgenland, Kärnten, Nieder-, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien). Anträge laufend bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen, die die Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Marktanbindung landwirtschaftlicher Betriebe durch moderne Technik, nachhaltige Produktion, Energieeffizienz und Qualitätsstandards in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Umbaukosten
- Technische Anlagen und Maschinen
- Energie- und Prozessoptimierung
- Qualitätssicherungssysteme
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grund und Boden
- Anschaffung von Fahrzeugen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss nationale Umsetzung der Intervention 73-02 sein
- Mindestinvestitionssumme: 400 000 €
- Mindestens 20 % Rohstoffzukauf von landwirtschaftlichen Betrieben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Betriebskonzept oder Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Technische Planungsunterlagen (z. B. Wasser-/Baugenehmigung)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Energieeffizienz und Ressourcenschonung
- Markt- und Wertschöpfungsnutzen für Erzeuger:innen
Beschreibung
Im Rahmen der ELER-Förderperiode 2023–2027 eröffnet das Förderprogramm „Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos – Verbesserung Wasserhaushalt“ gezielte Finanzhilfen für wasserhaushaltliche Infrastrukturprojekte in ländlichen Regionen. Begünstigte sind Wassergenossenschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Zusammenschlüsse und Einzelbetriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gefördert werden investive Maßnahmen wie Mulden-, Graben- und Rückhalterech- niken, Geländeprofilierungen zur Verzögerung von Oberflächenabfluss, Sedimentationsflächen sowie bauliche Wasserspeicher. Voraussetzung ist der rechtliche Wassernutzungsanspruch mit wasserrechtlicher Bewilligung und Naturschutzgeneh- migung. Eine fachliche Vorprüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) sichert die Kompatibilität mit nationalen Wasserrahmenrichtlinien.
Die Auszahlungsquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten – in benachteiligten Gewässergebieten sogar bis zu 80 %. Mindestens 5 000 € Investitionsvolumen müssen je Einzelprojekt erbracht werden. Keine Förderung erfolgt für Anlagen ohne wasserrechtliche Genehmigung oder bei Ausbau bestehender Bewässerungsnetze. Die Antragseinreichung erfolgt elektronisch über die Digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria (AMA), die Bewilligung und fachliche Begleitung obliegt den Landesbehörden. Flankierend unterstützt das Programm eine klimafitte und wassersensible Landwirtschaft, stärkt regionale Wasserrückhaltekapazitäten und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Dürre- und Hochwasservorsorge im ländlichen Raum. Interessierte Bewirtschaftende finden alle Informationen und Förderunterlagen auf www.eama.at.
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