Zuschuss

ELER 2023-2027: Ländliche Entwicklung - Erneuerbare Energieträger

Nationale Umsetzung der GAP­Strategieplan­Intervention 73-12 für Investitionen in Errichtung, Ausbau und Verbesserung kleinräumiger Infrastruktur inklusive Erneuerbare Energieträger in Wien. Gefördert von 01.01.2023 bis 31.12.2027.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Regionalförderung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Alle Größen
Förderquote: 50% - 80%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 48

Förderziel

Investitionen in Errichtung, Ausbau und Verbesserung von allen Arten kleinräumiger Infrastruktur einschließlich Investitionen in Erneuerbare Energieträger

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Anlagen
  • Bau- und Planungsleistungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Projektdurchführung in Wien
  • Einhaltung der Vorgaben des GAP-Strategieplans 2023-2027

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Pläne und Gutachten

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Wirkungszielen des GAP-Strategieplans
  • Entsprechung des Projekts zum Fördergegenstand 73-12
  • Nachweis der Kofinanzierungsvoraussetzungen

Beschreibung

Das ELER-Programm „Ländliche Entwicklung – Erneuerbare Energieträger“ unterstützt in Wien individuelle und überbetriebliche Projekte zur Errichtung, zum Ausbau und zur Optimierung kleinräumiger Infrastruktur in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum. Gefördert werden Investitionen etwa in Biogasanlagen, Photovoltaik, Biomasseheizwerke oder in den Ausbau von Nah-/Fernwärmenetzen. Antragstellende können land‐ und forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und Privatpersonen sein, die vor Projektbeginn einen Antrag einreichen und die Vorgaben des GAP-Strategieplans 2023–2027 erfüllen. Das Budget beträgt rund 61,7 Mio. €, die Förderquote liegt je nach Projekt und Kostentyp zwischen 50 % und 80 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions- und Planungs‐ sowie Sachkosten, wobei laufende Betriebskosten und Finanzierungskosten ausgeschlossen sind.


Für die Auswahl relevanter Maßnahmen werden Projekte nach ihrem Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Biodiversität bewertet. Priorität haben Vorhaben mit hohem Wirkpotenzial etwa zur Treibhausgasminderung und Ressourcenschonung. Einzureichen sind Projektbeschreibung, Kostenplan und fachliche Gutachten. Gefördert wird im Rahmen eines geblockten, teils punktbasierten Verfahrens bis 31. Dezember 2027; Projektbeginn ist ab 1. Jänner 2023 möglich. ELER stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und trägt zur Energiewende bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.