ELER 2023-2027: Ländliche Entwicklung - Erneuerbare Energieträger
Nationale Umsetzung der GAPStrategieplanIntervention 73-12 für Investitionen in Errichtung, Ausbau und Verbesserung kleinräumiger Infrastruktur inklusive Erneuerbare Energieträger in Wien. Gefördert von 01.01.2023 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen in Errichtung, Ausbau und Verbesserung von allen Arten kleinräumiger Infrastruktur einschließlich Investitionen in Erneuerbare Energieträger
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen
- Bau- und Planungsleistungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Projektdurchführung in Wien
- Einhaltung der Vorgaben des GAP-Strategieplans 2023-2027
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Pläne und Gutachten
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Wirkungszielen des GAP-Strategieplans
- Entsprechung des Projekts zum Fördergegenstand 73-12
- Nachweis der Kofinanzierungsvoraussetzungen
Beschreibung
Das ELER-Programm „Ländliche Entwicklung – Erneuerbare Energieträger“ unterstützt in Wien individuelle und überbetriebliche Projekte zur Errichtung, zum Ausbau und zur Optimierung kleinräumiger Infrastruktur in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum. Gefördert werden Investitionen etwa in Biogasanlagen, Photovoltaik, Biomasseheizwerke oder in den Ausbau von Nah-/Fernwärmenetzen. Antragstellende können land‐ und forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und Privatpersonen sein, die vor Projektbeginn einen Antrag einreichen und die Vorgaben des GAP-Strategieplans 2023–2027 erfüllen. Das Budget beträgt rund 61,7 Mio. €, die Förderquote liegt je nach Projekt und Kostentyp zwischen 50 % und 80 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions- und Planungs‐ sowie Sachkosten, wobei laufende Betriebskosten und Finanzierungskosten ausgeschlossen sind.
Für die Auswahl relevanter Maßnahmen werden Projekte nach ihrem Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Biodiversität bewertet. Priorität haben Vorhaben mit hohem Wirkpotenzial etwa zur Treibhausgasminderung und Ressourcenschonung. Einzureichen sind Projektbeschreibung, Kostenplan und fachliche Gutachten. Gefördert wird im Rahmen eines geblockten, teils punktbasierten Verfahrens bis 31. Dezember 2027; Projektbeginn ist ab 1. Jänner 2023 möglich. ELER stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und trägt zur Energiewende bei.
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