ELER 2023-2027: Ländliche Verkehrsinfrastruktur
Förderung der Neuerrichtung, des Umbaus und der Instandsetzung von Wegen zur äußeren Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen in neun Bundesländern; Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von wegebaulichen Investitionen zur Verbesserung der ländlichen Verkehrsinfrastruktur in Österreich, insbesondere Neuerrichtung, Umbau und Generalsanierung von Wegen sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Nahbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Neuerrichtung, Umbau und Instandsetzung von Wegen
- Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden
- Investitionen mit Gesamtkosten über 5.000.000 €
- Wege ausschließlich für Walderschließung, Rad-, Reit- und Gehwegnutzung
- Wege zur innerbetrieblichen Erschließung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Technische Eignung und Erfüllung rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen
- Vorlage erforderlicher behördlicher Genehmigungen
- Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Straßenwesens (RVS)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis behördlicher Genehmigungen
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Spezielle Bedarfe (z. B. Erschwerte Verhältnisse oder Dringlichkeit)
- Integrale Standortentwicklung (Breitenutzen, Mehrfachnutzung)
- Natur- und Umweltwirkung (ökologische Ausgestaltung)
Beschreibung
Das ELER-Programm „Ländliche Verkehrsinfrastruktur“ unterstützt in ganz Österreich – von Burgenland bis Vorarlberg und auch in Wien – wegebauliche Investitionen zur äußeren Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Gefördert werden Neuerrichtung, Umbau sowie Generalsanierung von Fahrwegen und ergänzende ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Nahbereich. Mit einer jährlichen Budgetierung von 28 Mio. € trägt die Maßnahme zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume bei, indem sie vitale Verkehrsverbindungen sichert und die Landwirtschaft in ihrer Effizienz sowie Ressourcenschonung stärkt. Die kontinuierliche Einreichmöglichkeit bis Ende 2027 gewährleistet eine flexible Projektplanung ohne Fristdruck.
Förderberechtigt sind Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe sowie natürliche und juristische Personen oder Personengesellschaften, in Ausnahmefällen auch Gemeinden und deren Verbände. Die Zuschussquote beträgt je nach Gebiet 50 % bis 65 %, bei Ausführung als Spurwege bis zu 70 %. Antragsvoraussetzungen sind u. a. die technische Eignung und die Vorlage behördlicher Genehmigungen, die Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Straßenwesens (RVS) sowie finanzielle Tragfähigkeit. Bewertet werden spezielle Bedarfe (z. B. Dringlichkeit), integrale Standortentwicklung (Breitenutzen und Mehrfachnutzung) und Natur-/Umweltwirkung. Erforderliche Unterlagen sind eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge und Nachweise behördlicher Genehmigungen. Dieses Förderangebot richtet sich an alle, die den ländlichen Verkehr stärken und gleichzeitig ökologische Standards fördern möchten.
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