ELER 2023-2027: Naturschutz Vorarlberg
ELER-Förderprogramm 2023–2027 in Vorarlberg und Wien zur Umsetzung von GAP-Maßnahmen im Bereich Naturschutz. Gefördert werden Investitionen, Kooperationen und Wissenstransfer für die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes. Förderung im Zeitraum 01.01.2023–31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Nationale Umsetzung folgender im gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)-Strategieplan 2023–2027 festgelegter Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz: 73-15 Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, 77-02 Zusammenarbeit Naturschutz, 78-03 Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien).
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektumsetzung zwischen 01.01.2023 und 31.12.2027
- Projektstandort in Vorarlberg oder Wien
- Einhaltung naturschutzfachlicher Zielsetzungen des GAP-Strategieplans 2023–2027
- Förderwerbende Person mit Sitz in Österreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
- Lageplan
- Nachweis der Fördervoraussetzungen
- Lebenslauf der Projektverantwortlichen
Bewertungskriterien
- Naturschutzfachliche Relevanz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Kosten–Nutzen-Verhältnis
- Innovationsgehalt des Projekts
Beschreibung
Das Förderprogramm ELER 2023–2027: Naturschutz Vorarlberg ermöglicht in Vorarlberg und Wien eine kontinuierliche Unterstützung von Maßnahmen aus dem GAP-Strategieplan 2023–2027 zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (Maßnahme 73-15), zur Zusammenarbeit im Naturschutz (77-02) sowie zum Wissenstransfer (78-03). Insgesamt stehen 2,17 Mio. € zur Verfügung, mit einer Projektdauer von bis zu 60 Monaten. Gefördert werden private und juristische Förderwerber:innen – darunter Gemeinden, Vereine, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen – mit einem Zuschuss von 100 % der förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten. Die Projekte müssen zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2027 umgesetzt werden; die nicht rückwirkende Finanzierung richtet sich nach fachlicher Relevanz, Nachhaltigkeitsaspekten, Kosten–Nutzen-Verhältnis und Innovationsgehalt.
Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend über die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria (AMA) bis spätestens 31.12.2027. Geforderte Unterlagen sind eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Lageplan, Nachweis der Fördervoraussetzungen und Lebensläufe der Projektverantwortlichen. Ziel ist die Stärkung regionaler Naturschutznetzwerke, die Professionalisierung von Management und Monitoring, die Inwertsetzung von Lebensraumstrukturen sowie die Bewusstseinsbildung durch Aus- und Weiterbildung, Studien und Konzepte. Das Programm verknüpft europäische Naturschutzziele mit lokalem Engagement und leistet einen direkten Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
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