Zuschuss

ELER 2023-2027: Orts- und Stadtkernförderung

Förderung von Investitionen zur Revitalisierung, Sanierung sowie Um- und Weiterbau leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Gebäude und öffentlicher Flächen in Orts- und Stadtkernen in neun österreichischen Bundesländern im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans 2023–2027. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Fördersumme: 10.000 € (netto) bis max. 1.000.000 € (netto), je nach Fördergegenstand
Förderquote: 65%

Förderziel

Belebung und nachhaltige Entwicklung von Orts- und Stadtkernen durch Investitionen in öffentliche Räume und Gebäude, um Flächenverbrauch an Ortsrändern entgegenzuwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur vor Ort zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Planungs- und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektumsetzung im ländlichen Gebiet
  • öffentliches Interesse und Gemeinwohlcharakter
  • Gebäude mindestens 15 Jahre alt
  • Einbindung in integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Lage innerhalb der Ortskernabgrenzung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über die DFP AMA
  2. integriertes städtebauliches Konzept
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis Nutzungsvertrag
  5. Lageplan und Fotodokumentation

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen
  • Punktebewertung nach bundesweit einheitlichem Schema

Beschreibung

Die ELER-Förderung „Orts- und Stadtkernförderung“ unterstützt Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien bei Investitionen zur Revitalisierung, Sanierung oder Um- und Weiterbau leerstehender beziehungsweise fehl- und mindergenutzter Gebäude sowie öffentlicher Flächen in Orts- und Stadtkernen. Ziel ist die nachhaltige Belebung ländlicher Zentren, die Stärkung sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur vor Ort sowie die Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch am Siedlungsrand. Für förderfähige Projekte stehen Zuschüsse von bis zu 65 % der Netto-Investitionskosten bereit; die Mindestfördersumme beträgt 10.000 €, die maximale 1.000.000 €. Gefördert werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen ebenso wie Planungs- und Beratungskosten, während unbare Eigenleistungen ausgeschlossen sind. Die Antragstellung erfolgt bis zum 31. Dezember 2027 über die Digitale Förderplattform der AMA und setzt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, den Nachweis von Leerstand bzw. Mindernutzung und die Lage innerhalb der definierten Ortskernabgrenzung voraus.

Die Auswahl der förderungswürdigen Vorhaben erfolgt über bundesweit einheitliche Bewertungsschemata und berücksichtigt die Erfüllung sämtlicher Fördervoraussetzungen. Interessierte Projektträger:innen reichen neben dem DFP-Antrag ein Kosten- und Finanzierungs­konzept, Lagepläne sowie Fotodokumentationen ein. Die Förderung richtet sich insbesondere an Vorhaben, die einen spürbaren Mehrwert für das Gemeinwohl erzielen und in bestehenden Entwicklungskonzepten verankert sind. Durch die gezielte Unterstützung von Sanierungs- und Umnutzungsmaßnahmen leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Revitalisierung von Orts- und Stadtkernen und fördert die nachhaltige Ortsentwicklung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans 2023–2027.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.