Zuschuss

ELER 2023-2027: Reaktivierung des Leerstands

Förderung zur Reaktivierung von Orts- und Stadtkernen in österreichischen Bundesländern durch Sensibilisierung, Beratung, Entwicklungskonzepte und Management. Gültig 01.01.2023–31.12.2027.

Städtebau & Stadterneuerung Regionalförderung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Förderquote: 65%
Projektstart ab: 01.01.2023

Förderziel

Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung und Beratung, Entwicklungskonzepte und Management zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen in ländlichen Regionen Österreichs.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Kosten für begleitende Investitionen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Projekt wird im ländlichen Gebiet umgesetzt
  • Kooperation von mindestens zwei Gemeinden oder Gemeindeverbünden bzw. Regionalzusammenschlüssen
  • Neue Form der Zusammenarbeit oder bestehende Kooperation mit neuer Tätigkeit
  • Schriftlicher Kooperationsvertrag bei Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Für ISEK-Projekte: verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium über die Durchführung

Beschreibung

Die Förderlinie ELER 2023–2027 „Reaktivierung des Leerstands“ unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Stärkung und Wiederbelebung ländlicher Orts- und Stadtkernen in ganz Österreich (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien). Ziel ist die Verringerung von Leerständen durch Bewusstseinsbildung, Beratung, integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) sowie professionelles Management. Gefördert werden Sach- und Personalkosten und begleitende Investitionen von lokalen Kooperationen – beispielsweise die Erstellung von Leerstandserhebungen, Bürger:innenbeteiligung und Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen. Integriertes Projektmanagement, externer Fachexpertise und Sensibilisierungskampagnen sollen nachhaltige Impulse für soziale und wirtschaftliche Infrastruktur setzen und Flächenverbrauch eindämmen.

Adressaten sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Gemeinden oder vergleichbaren Rechtsträger:innen mit funktionalem und räumlichem Bezug im ländlichen Raum. Voraussetzung ist ein schriftlicher Kooperationsvertrag, bei ISEK-Projekten ein verbindlicher Gemeindebeschluss. Die Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt digital über die AMA-Digitale Förderplattform (eAMA) zwischen 01.01.2023 und 31.12.2027; Fristen werden je nach Bundesland im Rahmen von Aufrufverfahren bekannt gegeben. Mit einem Gesamtbudget von rund 13,25 Mio. € leistet die Maßnahme einen Beitrag zur nachhaltigen regionalen Entwicklung und zur Sicherung einer ressourcenschonenden Landwirtschaft sowie vitaler Lebensräume in ländlichen Gemeinden. Die in der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung festgelegten Rechtsgrundlagen sichern die Einheitlichkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

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