Zuschuss

ELER 2023-2027: Soziale Dienstleistungen - Burgenland

Investitionen in soziale Dienstleistungen im Burgenland und Wien im Rahmen des ELER 2023-2027. Gefördert werden dezentrale Einrichtungen wie Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflegezentren, psychosoziale Angebote und mobile Dienste. Fördersatz: 65 %, Kosten bis 5 Mio. €. Anträge nach Ausschreibungen über eAMA.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Wien
Förderquote: 65%
Projektstart ab: 01.09.2023
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Gefördert werden Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflege- und Betreuungszentren, psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Wohnbauten für Menschen in besonderen Notlagen sowie mobile Dienste zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Investitionen
  • Immaterielle Investitionen
  • Planungs- und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung im ländlichen Gebiet
  • Gesamtkosten dürfen 5 Mio. € nicht übersteigen
  • Einhaltung Niedrigstenergiegebäude-Standard bei Neubau/Erweiterung
  • Beantragung nach Aufruf über eAMA-Plattform

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kostenvoranschläge
  4. Baubehördliche Abnahmebestätigung

Beschreibung

ELER 2023-2027: Soziale Dienstleistungen – Burgenland und Wien bietet öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen in ländlichen Regionen Zuschüsse in Höhe von 65 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 5 Mio. Euro. Gezielte Aufrufe über die digitale Förderplattform eAMA ermöglichen die Beantragung dezentraler Einrichtungen; gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen sowie Planungs- und Beratungskosten. Ausgeschlossen bleiben Personalkosten und unbare Eigenleistungen. Die Förderperiode erstreckt sich vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2027, der Projektstart ist ab dem 1. September 2023 möglich. Förderanträge sind jeweils zu den auf eAMA bekanntgemachten Terminen einzureichen, die in gleichmäßig verteilten Aufrufverfahren über die gesamte Laufzeit greifen.

Im Fokus stehen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für unter Sechsjährige, Pflegezentren, psychosoziale und psychiatrische Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Wohnbauten für Menschen in besonderen Notlagen. Mobile Dienste werden ebenso unterstützt, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben zu schaffen. Adressat:innen sind Nutzer:innen sozialer Dienste im ländlichen Raum – insbesondere Kinder (0–6 Jahre), Pflegebedürftige, ältere Menschen, Familien, Geflüchtete und Menschen in prekären Lebenssituationen. Fördervoraussetzung ist die Umsetzung im ländlichen Gebiet, die Einhaltung des Niedrigstenergiegebäudestandards bei Neubau oder Erweiterung sowie die Einreichung einer Projektbeschreibung, eines Finanzierungsplans, von Kostenvoranschlägen und einer bauaufsichtlichen Abnahmebestätigung. Weitergehende Details zu Auswahlkriterien, Verfahren und maßnahmenspezifischen Richtlinien sind in den entsprechenden Merkblättern und Sonderrichtlinien dokumentiert.

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