ELER 2023-2027: Soziale Dienstleistungen – Salzburg
Fördermaßnahme gemäß GAP-Strategieplan 2023–2027 für Investitionen in soziale Dienstleistungen in Salzburg. Förderung von Kinderbildungs-, Pflege- und psychosozialen Einrichtungen. Anträge von 01.10.2023 bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten mit Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie psychosoziale und sozialpsychiatrische Angebote.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Investitionen
- Immaterielle Investitionen
- Planungs- und Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Unbare Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in ländlichem Gebiet
- Einhaltung des Standards "Niedrigstenergiegebäude" und der OIB-Richtlinie 6 bei Neubauten
- Gesamtkosten des Projekts dürfen EUR 5.000.000 nicht überschreiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Einhaltung des Niedrigstenergie-Standards/OIB-Richtlinie 6
- Bauabnahmebestätigung
Bewertungskriterien
- Regionale Bedarfsdeckung
- Qualität und Innovation der Einrichtung
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Beitrag zur sozialen Daseinsvorsorge und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Beschreibung
ELER 2023–2027: Soziale Dienstleistungen – Salzburg
Die Förderinitiative im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in ländlichen Regionen des Bundeslands Salzburg. Im Fokus stehen Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (0–6 Jahre), Pflege- und Tageszentren für ältere Menschen sowie psychosoziale, sozialpsychiatrische und psychiatrische Angebote – auch für Menschen in besonderen Notlagen. Damit sollen dezentral nutzbare, flexible und qualitätsorientierte Strukturen der sozialen Daseinsvorsorge entstehen, die Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 65 % der anerkennbaren Projektkosten. Anträge können von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2027 über die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria eingereicht werden.
Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionen sowie Planungs- und Beratungskosten, jedoch keine Personalkosten und unbaren Eigenleistungen. Entscheidend sind Standort in einem ländlichen Gebiet, die Einhaltung des Standards „Niedrigstenergiegebäude“ und der OIB-Richtlinie 6 bei Neubauten sowie ein Kostendeckel von maximal 5 Mio. EUR. Im Auswahlverfahren bewerten Expert:innen regionale Bedarfsdeckung, Innovationsgehalt und Qualität der Einrichtung, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowie den Beitrag zur sozialen Daseinsvorsorge und Familienfreundlichkeit. Mobilitätsangebote wie Hol- und Bringdienste zählen ebenso zu den förderbaren Maßnahmen. Eingereicht werden müssen eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise zur Einhaltung der energetischen Standards sowie die Bauabnahmebestätigung.