Zuschuss

Eltern-Kind-Zuschuss

Eltern-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich: 405 € pro Kind in drei Raten à 135 € als Anreiz für lückenlose Untersuchungen und Impfungen im Eltern-Kind-Pass. Antrag jeweils binnen eines Jahres nach Vollendung des 2., 5. und 8. Lebensjahres möglich.

Gesundheit Soziales Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 405 € pro Kind

Förderziel

Förderung der gesundheitlichen Vorsorge von Kindern durch finanzielle Anreize für termingerechte Untersuchungen und Impfungen gemäß Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sowie ergänzende augen- und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen in Oberösterreich.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind ab dem 01.01.2013 geboren und Untersuchungen/Impfungen laut Eltern-Kind-Pass termingerecht nachgewiesen
  • Bestätigung zahnärztlicher Kontrolluntersuchung im 6. und 9. Lebensjahr
  • Hauptwohnsitz oder Erwerbstätigkeit in Oberösterreich und gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Antragstellung jeweils binnen eines Jahres nach Vollendung des 2., 5. oder 8. Lebensjahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Vorsorgeheft)
  2. Bestätigung des Hauptwohnsitzes oder Erwerbstätigkeit in Oberösterreich und gemeinsamer Haushalt
  3. Ärztliche Bestätigung über Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Impfungen

Beschreibung

Eltern-Kind-Zuschuss unterstützt die gesundheitliche Vorsorge von Kindern in Oberösterreich durch einen Anreiz in Höhe von insgesamt 405 € pro Kind, aufgeteilt in drei Raten zu je 135 €. Diese Förderung belohnt die termingerechte Durchführung aller im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen und Impfungen sowie ergänzende augen- und zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im 6. und 9. Lebensjahr. Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kind ab dem 01.01.2013 geboren ist und die gemeinsam in Oberösterreich wohnen oder dort erwerbstätig sind. Durch die finanzielle Förderung sollen lückenlose Vorsorgeuntersuchungen sichergestellt und potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt werden. Die kontinuierliche Auszahlung nach Vollendung des 2., 5. und 8. Lebensjahres stärkt das Bewusstsein für präventive Maßnahmen und trägt langfristig zu einer stabilen Entwicklung von Kindern bei.


Die Antragstellung ist jeweils binnen eines Jahres nach Vollendung des 2., 5. und 8. Lebensjahres möglich. Antragstellende reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Vorsorgeheft), eine Bestätigung des Hauptwohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Oberösterreich sowie ärztliche Nachweise über die durchgeführten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, Impfungen und die erforderlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen ein. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt auf ein bekannt gegebenes Girokonto. Durch die Kombination aus klar definierten Fristen und umfassenden Nachweispflichten wird eine transparente Abwicklung gewährleistet und eine flächendeckende Vorsorge im Kindesalter gefördert.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.