Zuschuss

Elternbeitragsersatz

Ersatz der Elternbeiträge in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten. Monatliche Auszahlung im Nachhinein. Betreiber erfassen und bestätigen bis zum 10. eines Monats die Daten im Online-Programm.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Förderquote: 100%

Förderziel

Ersatz der Elternbeiträge in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten, um Familien finanziell zu entlasten und eine flächendeckende Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Elternbeiträge

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewilligung nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Umstieg in das Fördersystem ab 01.09.2023
  • Erfassung und Bestätigung der Daten der betreuten Kinder bis zum 10. eines Monats im Kinderbetreuung Online Programm

Beschreibung

Der Elternbeitragsersatz des Landes Kärnten unterstützt die elementare Kinderbildung und -betreuung, indem er die finanziellen Lasten für Familien vollständig abdeckt und somit eine flächendeckende Versorgung sicherstellt. Gefördert werden alle nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bewilligten Einrichtungen sowie im Fördersystem registrierte Tagesmütter und Tagesväter. Die Maßnahme wird als 100 %iger Zuschuss gewährt und erstattet monatlich im Nachhinein die anfallenden Elternbeiträge. Betreiber:innen erfassen und bestätigen dazu bis zum zehnten Tag eines jeden Monats die Betreuungsdaten ihrer Einrichtung im dafür vorgesehenen Online-Programm, um die Auszahlung zu veranlassen. Die Initiative richtet sich gleichermaßen an Bildungseinrichtungen und Privatpersonen, die in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Bildung, Soziales sowie Aus- & Weiterbildung tätig sind. Sie bietet eine unbefristete Förderung und ist seit dem 1. September 2023 im Fördersystem aktiv.

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Qualität der Betreuung in ganz Kärnten zu stärken. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine gültige Bewilligung nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie der Umstieg in das neue Fördersystem ab dem 1. September 2023. Die vollständige Abdeckung der Elternbeiträge schafft Planungssicherheit für Betreiber:innen und fördert eine nachhaltige Entwicklung der frühkindlichen Betreuung. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeiten können Einrichtungen und Tageseltern langfristig kalkulieren und tragen so wesentlich zur Chancengleichheit und sozialen Stabilität in der Region bei.

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