Zuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Bundesförderung für Energieberatung in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen. Anträge sind vor Beginn der Beratung/Maßnahme einzureichen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Beratung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien durch qualifizierte Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Energieberatungsleistungen (Honorare Energieberater)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Baumaßnahmen und technische Anlagen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn der Beratungsleistung/Vertragsabschluss mit dem Energieberater
  • Betrieb, Eigentum oder Nutzung von Nichtwohngebäuden, -anlagen oder -systemen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot des Energieberaters
  2. Gebäudedaten/Lastprofile
  3. Nachweis über Rechtsträgerschaft

Beschreibung

Die Bundesförderung für Energieberatung in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen unterstützt öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Energien gezielter einzusetzen. Über das Programm werden Honorare für qualifizierte Energieberatungsleistungen gefördert, sofern der Antrag vor Beginn der Beratungsarbeit gestellt und ein rechtsverbindlicher Vertrag mit einer zertifizierten Expert:in abgeschlossen wurde. Förderfähig sind Kosten für Bestands- und Neubauanalysen sowie System- und Anlagenbewertungen nach DIN EN 16247 oder DIN V 18599. Investitionen in bauliche Maßnahmen bleiben ausgeschlossen. Ziel ist es, Energieeinsparpotenziale aufzuspüren, Konzepte zur Wärme- und Stromoptimierung zu entwickeln und langfristige Klimaschutzstrategien zu etablieren. Die Förderung kann bundesweit von Kommunen, Verbänden, Vereinen, öffentlichen Trägern sowie gewerblichen Betrieben und Industrieunternehmen in Anspruch genommen werden.

Die Antragstellung erfolgt laufend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erfordert ein Angebot des Energieberater:innen, detaillierte Gebäudedaten beziehungsweise Lastprofile sowie einen Nachweis der Rechtsträgerschaft. Die bewilligten Zuschüsse decken den Großteil der Beratungskosten ab und bieten damit einen finanziellen Anreiz, effizienzsteigernde Maßnahmen frühzeitig zu planen und umzusetzen. Nach positiver Bewilligung können Betreiber:innen von Nichtwohngebäuden, technischen Anlagen und Systemen von einem umfassenden Beratungsprozess profitieren, der die Grundlage für wirtschaftliche, ressourcenschonende Modernisierungen legt und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

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