Energieförderung
Energieförderung in Vorarlberg für thermische Solaranlagen, Holzheizungen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in bestehenden Wohnbauten. Anträge spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderbar ist die Errichtung von Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme in Eigenheimen und Mehrwohnungshäusern sowie Gemeinschaftsanlagen: thermische Solaranlagen, Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme, elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung neuer Anlagen
- Installation
- Planungskosten
- Elektroinstallationen
- Spenglerarbeiten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchtanlagen
- Dacheindeckungen
- Wärmeabgabesysteme (z.B. Fußbodenheizung, Radiatoren)
- Einzelraumregelungen
- Thermostatventile
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung der Maßnahme im Bundesland Vorarlberg
- Ganzjähriger Hauptwohnsitz
- Maßnahme ausschließlich private Nutzung
- Einreichung spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Energieausweis (falls erforderlich)
- Schlussrechnungen und Zahlungsbelege
- Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder
- Baubewilligung (falls erforderlich)
- Beiblatt für Gemeinschaftsanlagen (bei Gemeinschaftsanlagen)
Bewertungskriterien
- Heizwärmebedarf des Gebäudes
- Kombination mit Solar- bzw. Photovoltaikanlage
- Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
- Emissionsreduktion
Beschreibung
Energieförderung Vorarlberg unterstützt die Installation moderner, erneuerbarer Heiz und Lüftungssysteme in bestehenden Wohnbauten und Gemeinschaftsanlagen. Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen, Holzheizungen und Hausanschlüssen an Nahwärmesysteme, elektrisch betriebenen Heizungswärmepumpen sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen im Bundesland Vorarlberg; Förderquoten reichen je nach Maßnahme von 25 % bis 35 % der anrechenbaren Investitionskosten, maximal werden bis zu 4.000 € pro Gebäude oder Wohneinheit gewährt. Ziel ist eine nachhaltige Senkung des Heizenergiebedarfs, eine Emissionsreduktion und die Stärkung der Energieautonomie bis 2050. Die Kombination mit Solar oder Photovoltaikanlagen ist im Neubau obligatorisch, im Bestandsbau wird eine Integration empfohlen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Durchführung der Maßnahme in Vorarlberg und die ausschließliche private Nutzung mit ganzjährigem Hauptwohnsitz. Gefördert werden nur NeuInvestitionen in Solarkollektoren, Pufferspeicher, Wärmepumpen, Kanalsysteme, Spengler und Elektroinstallationen sowie Abbruch und Entsorgungskosten alter Heizungstechnik. Nicht anrechenbar sind Gebrauchtanlagen, Dacheindeckungen, Wärmeverteilersysteme (z. B. Fußbodenheizung, Radiatoren), Einzelraumregelungen und Thermostatventile. Anträge sind binnen sechs Monaten nach Inbetriebnahme beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), einzureichen. Dem Antrag beizulegen sind das ausgefüllte Formular, etwa erforderlicher Energieausweis, Schlussrechnungen mit Zahlungsbelegen, Meldebestätigungen aller Haushaltsmitglieder, allfällige Baubewilligung und bei Gemeinschaftsanlagen das entsprechende Beiblatt. Die Auszahlung erfolgt nach vierAugenPrinzip und kann ergänzend durch VorortKontrollen geprüft werden.
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