Entschädigung von Schäden durch Wildtiere
Das Land Tirol entschädigt landwirtschaftliche Nutztierhalter:innen für direkt durch große Wildtiere verursachte Schäden (z. B. getötete Tiere oder zerstörte Bienenstöcke). Bei empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen kann zusätzlich die Förderung von Futterkosten beantragt werden. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Entschädigung von unmittelbar durch große Wildtiere verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren oder Bienenständen sowie Förderung von Futterkosten bei empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Wert des direkt getöteten Tieres oder zerstörter Bienenstände
- Futterkosten bei empfohlenem vorzeitigem Almabtrieb/Einstallung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mittelbare oder folgerichtige Schäden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des Schadens und Identität/Rückverfolgbarkeit des betroffenen Tieres (z. B. Ohrmarkennummer, DNA-Analyse, Sachverständigengutachten)
- Empfehlung des Landes Tirol für vorzeitigen Almabtrieb oder Einstallung als Herdenschutzmaßnahme zur Förderung der Futterkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloses Ansuchen mit Angabe der Art des Beutegreifers
- Ort bzw. genaue Bezeichnung des Schadensfalls
- Art des getöteten Tieres oder sonstigen Schadens
- Nutzung des Tieres (z. B. Zucht oder Mast)
- Kennzeichen des Tieres (z. B. Ohrmarke)
- Geschätzter Wert des Tieres
- Aufstellung der vorzeitig abgetrieben/ eingestallten Tiere
- Bankverbindung
Beschreibung
Das Land Tirol bietet eine finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Nutztierhalter:innen und private Tierhalter:innen, deren gekennzeichnete Nutztiere oder Bienenstände unmittelbar durch große Wildtiere (z. B. Bär, Wolf, Luchs) geschädigt wurden. Im Rahmen dieses Zuschusses wird ausschließlich der Wert des direkt getöteten Tieres oder zerstörten Bienenstocks erstattet, während mittelbare oder Folgeschäden nicht Berücksichtigung finden. Zusätzlich lassen sich bei staatlich empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen – etwa vorzeitigem Almabtrieb oder Einstallung gefährdeter Tiere – die anfallenden Futterkosten fördern. Anträge können jederzeit formlos eingereicht werden, wodurch ein flexibler Antragseingang gewährleistet wird und keine starren Einreichfristen einzuhalten sind.
Förderfähig sind Einzelpersonen mit landwirtschaftlichem Betriebssitz in Tirol, deren Schäden durch einen Nachweis mittels Ohrmarke, DNA-Analyse oder Sachverständigengutachten belegt werden. Für die Förderung der Futterkosten ist eine behördliche Empfehlung als Herdenschutzmaßnahme Voraussetzung. Das Ansuchen muss Angaben zur Tierart, zum Beutegreifer, zum Schadensort sowie zum geschätzten Wert des Tieres enthalten und eine Aufstellung der betroffenen Tiere inklusive Kennzeichen aufweisen. Einzureichen sind zudem Bankverbindung und Nachweise über vorzeitige Abtriebstermine oder Einstallungen. Diese Förderung unterstützt eine nachhaltige Koexistenz zwischen Land- und Forstwirtschaft einerseits und der freien Tierwelt andererseits, indem sie betroffene Halter:innen unmittelbar entlastet und Anreize für präventive Herdenschutzmaßnahmen schafft.
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