Zuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das ELR bietet umfassende Zuschüsse für die integrierte Strukturentwicklung ländlicher Gemeinden in Baden-Württemberg: Gebäudesanierung und ‑umnutzung im Ortskern, Sicherung der Grundversorgung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Erhalt gemeinschaftlicher Räume. Anträge werden über die Gemeinden im kommunalen Gesamtkonzept gestellt, die Bewilligung erfolgt durch die Regierungspräsidien, Auszahlung und Abrechnung durch die L-Bank.

Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Wohnungsbau & Modernisierung Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: KMU (weniger als 100 Beschäftigte)
Fördersumme: 5.000 bis 250.000 €
Förderquote: bis zu 20%

Förderziel

Förderung der strukturellen Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer in Baden-Württemberg, insbesondere Gebäudesanierung und ‑umnutzung im Ortskern, Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Aufbau und Erhalt gemeinschaftlicher Aktivitäten.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Modernisierung)
  • Maschinen und Betriebseinrichtungen
  • Kaufpreis für Gebäude (ohne Grund und Boden)
  • Maßnahmen zur Baureifmachung von Grundstücken
  • Eigenleistungen (aktivierte Herstellungskosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerbskosten
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung
  • Mehrwertsteuer
  • Warenlager und gewöhnlicher Betriebsmittelbedarf

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in einem ländlich geprägten Ort Baden-Württembergs
  • Teil eines kommunalen Gesamtkonzepts zur Standortentwicklung
  • Einplanung des Vorhabens durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Unternehmensgröße: KMU mit weniger als 100 Beschäftigten oder natürliche Person mit mehreren Mietwohnungen
  • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsvordruck der L-Bank (WF_1002)
  2. Finanzierungsbestätigung der Hausbank (WF_1201)
  3. Wertgutachten bei Erwerb von Gebäuden
  4. Baugenehmigung oder genehmigtes Baugesuch
  5. De-minimis-Erklärung (Vordruck 1332)
  6. Produktspezifische Datenschutzhinweise

Bewertungskriterien

  • Einbindung in das kommunale Gesamtkonzept
  • Strukturpolitische Relevanz im ländlichen Raum
  • Nachhaltigkeitsaspekte der Maßnahme
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung

Beschreibung

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Unternehmen sowie Privatpersonen bei der integrierten Strukturentwicklung ländlich geprägter Orte. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von Ortskerngebäuden, zur Schaffung von Mietwohnungen durch Modernisierung oder Baureifmachung, zur Sicherung wohnortnaher Grundversorgung sowie zur Neugründung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten. Die Förderquoten reichen je nach Förderschwerpunkt und Struktur­relevanz bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei besonders bedeutsamen Projekten oder dem Einsatz CO₂-bindender Baustoffe bis zu 35 %. Förderbeträge von 5.000 € bis 250.000 € bieten finanzielle Sicherheit für Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Grundversorgung. Anträge sind fortlaufend im Rahmen eines kommunalen Gesamtkonzepts einzureichen, wobei die Einplanung durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erfolgt. Die Bewilligung übernimmt die L-Bank, während die Auszahlung und Abrechnung nach der Bewilligung über die Landesbank Baden-Württemberg erfolgt.

Förderinteressierte müssen in ländlich geprägten Gemeinden Baden-Württembergs ansässig sein und im Rahmen eines kommunalen Gesamtkonzepts investieren. KMU mit unter 100 Beschäftigten, natürliche Personen mit Mietwohnungsprojekten sowie Unternehmen in Bereichen der Grundversorgung, Gewerbeansiedlung oder Modernisierung dürfen Anträge nur vor Beginn der Umsetzung stellen. Förderfähige Kosten umfassen Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Modernisierung), Maschinen, Betriebseinrichtungen und den Kaufpreis für Gebäude (ohne Grund und Boden). Eigenleistungen können in Form aktivierter Herstellungskosten anerkannt werden. Nicht förderfähig sind Grunderwerbskosten, Photovoltaik-Anlagen, Kraftfahrzeuge mit Straßenzulassung, Warenlager sowie gewöhnlicher Betriebsmittelbedarf und Mehrwertsteuer. Die Beachtung der EU-Beihilferegeln sowie die Nachweise über Finanzierungssicherung, Wertgutachten und Baugenehmigung sichern eine zügige Bearbeitung und stärken die nachhaltige Zukunft ländlicher Standorte.

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