Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Zuschüsse für nachhaltige Investitionen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs in den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Ein mehrstufiges Verfahren über die Gemeinden mit Einreichung jährlich bis 30.09.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung nachhaltiger, strukturverbessernder Maßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs in den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Modernisierung)
- Maschinen und Betriebseinrichtungen
- Baureifmachung von Grundstücken
- Grunderwerb von Gebäuden (Wertgutachten erforderlich)
- Eigenleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mietwohnungen in Neubauvorhaben
- Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen
- Warenlager und Betriebsmittelbedarf
- Investitionen in Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU im Sinne der EU-Definition mit weniger als 100 Mitarbeitenden
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
- Keine Mehrheitsbeteiligung (≥25 %) durch Dritte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Projektbeschreibung (ELR-Formular)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Wertgutachten bei Immobilienerwerb
- Baugenehmigung
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne
- Nachhaltige Strukturverbesserung im ländlichen Raum
- Einsatz CO₂-bindender Baustoffe für Klimaschutz
Beschreibung
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg fördert innovative und nachhaltige Investitionen in ländlichen Gemeinden. Ziel ist die Stärkung von Ortskernen und die Sicherung dezentraler Infrastruktur in den Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Mittelständische Unternehmen, private Vermieter:innen und Kommunen können Zuschüsse von 10 % bis 70 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden unter anderem Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Modernisierung), Maschinen und Betriebseinrichtungen, Baureifmachung von Grundstücken sowie der Erwerb von Gebäuden (mit Wertgutachten). Photovoltaik-Anlagen, Grunderwerbskosten ohne Wertgutachten, Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung sowie Mietwohnungen in Neubauvorhaben sind nicht zuschussfähig. Die Förderquoten richten sich nach Unternehmensgröße und Beihilferelevanz: Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden können Beihilfen nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung beantragen, Kleinstunternehmen und Projekte ohne Beihilferelevanz nach der De-minimis-Regelung.
Die Antragstellung erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren: Gemeinden reichen bis zum 30. September den kommunalen Aufnahmeantrag inkl. Projektbeschreibungen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Nach Einplanung durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz können Unternehmen ihren Zuschussantrag bei der L-Bank stellen. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem Finanzierungsbestätigung der Hausbank, detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibungen und bei Immobilienerwerb ein Wertgutachten. De-minimis-Erklärungen sichern die Beachtung von EU-Beihilfegrenzen. Mit der Auswahl und Bewilligung werden strukturverbessernde Maßnahmen in den Ortskernen aktiv unterstützt, um nachhaltiges Wohnen, zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine wohnortnahe Grundversorgung im gesamten ländlichen Raum zu stärken.
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