Zuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Innovative kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs erhalten Zuschüsse für Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte. Bis zu 20 % (kleine Unternehmen) bzw. 10 % (mittlere Unternehmen), max. 400.000 € (500.000 € bei Kreislaufwirtschaft/Bioökonomie). Bewerbungen über die Gemeinde ganzjährig, mit Fristen am 28.02. und 31.08.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.08.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Unternehmensgröße: KMU (bis 100 Mitarbeitende)
Fördersumme: Maximal 400.000 € pro Projekt (Ausnahme bis 500.000 € bei erkennbar hohem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft/Bioökonomie)
Förderquote: 10% - 20%

Förderziel

Unterstützung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs auf ihrem Weg zur Technologieführerschaft durch Förderung von Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Gebäude
  • Investitionen in Maschinen und Anlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden
  • Einführung mindestens eines für das Unternehmen neuen eigenen Produkts oder einer neuen eigenen Dienstleistung
  • Nachweis des Potenzials zur Technologieführerschaft
  • Durchführung des Vorhabens in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach Landesentwicklungsplan
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt
  2. Selbstdarstellung des Unternehmens
  3. Formular zur Erhebung geplanter Zielbeiträge
  4. Projektbeschreibung (ELR-Formblatt Nr. 5)
  5. Kostenschätzung
  6. Projektsteckbrief mit Bildrechten
  7. Bildrechteformular über Nutzung und Verwertung von Bildmaterial

Bewertungskriterien

  • Qualität und Aussagekraft der Bewerbung
  • Marktpotenzial der Produkte oder Dienstleistungen
  • Technologie- und Innovationspotential
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie

Beschreibung

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ zielt darauf ab, die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum zu stärken und ihre Position als Technologieführer:innen auszubauen. Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden erhalten bis zu 20 % Zuschuss, mittlere Unternehmen bis zu 100 Mitarbeitenden bis zu 10 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Fördersatz beträgt in der Regel 400.000 €, für Projekte mit klarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie 500.000 €. Die Mittel stammen zu gleichen Teilen aus dem Landesentwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Gemeinden des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan, die mindestens ein für das Unternehmen neues Produkt oder eine neue Dienstleistung einführen und ihr Potenzial zur Technologieführerschaft nachweisen. Die Bewerbung erfolgt zweistufig: Zunächst stellt die Gemeinde bis zum 28. Februar oder 31. August einen formlosen Aufnahmeantrag an das zuständige Regierungspräsidium. Anschließend, nach positiver Projektauswahl, erfolgt die Antragseinreichung bei der L-Bank. Bewertet werden Qualität der Bewerbung, Markt- und Innovationspotenzial sowie Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem die Stellungnahme der Gemeinde, Selbstdarstellung des Unternehmens, Projektbeschreibung (ELR-Formblatt Nr. 5), Kostenschätzung, Formular zur Erhebung geplanter Zielbeiträge sowie Projektsteckbrief mit Bildrechten. Die Ausschreibung läuft bis zum 31. August 2027 und bietet fortlaufende Fördermöglichkeiten zur nachhaltigen Stärkung der Innovationslandschaft im ländlichen Baden-Württemberg.

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