Eppstein Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher
Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in Eppstein aus den Erträgen des Fonds, z. B. für Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfe, Musikschulunterricht, Mittagessen/Betreuung, Arbeitsmittel und AG-Teilnahme. Anträge können durch Schulen, Betreuungseinrichtungen, das Sozialamt oder Erziehungsberechtigte gestellt werden; Auszahlung erfolgt direkt an die Kostenträger.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gezielte Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in der Stadt Eppstein im Bildungsbereich und zur Teilhabe am sozialen Leben, indem Beiträge zu Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfe, Musikschulunterricht, Mittagessen/Betreuung, Arbeitsmitteln und AG-Teilnahmen übernommen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Klassenfahrten
- Ferienfreizeiten
- Nachhilfe
- Musikschulunterricht
- Mittagessen/Betreuung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Eppstein
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Antragstellung durch Schule, Betreuungseinrichtung, Sozialamt oder Erziehungsberechtigte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenplan
- Nachweis über Eigenmittel
- Referenzen
Beschreibung
Der Eppstein Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ermöglicht eine gezielte Unterstützung junger Menschen mit Wohnsitz in Eppstein durch Zuschüsse für Bildungs- und Sozialmaßnahmen. Aus den Erträgen des Fonds werden beispielsweise Beiträge zu Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfeunterricht, Musikschulunterricht, Mittagessen und Betreuungskosten übernommen. Auch Arbeitsmittel sowie die Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften können gefördert werden. Das Stiftungsvermögen, ursprünglich 2010 als Treuhandstiftung der Bürgerstiftung Eppstein eingerichtet, wird kontinuierlich ergänzt und sichert auf lange Sicht die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am sozialen Leben und am Bildungsangebot der Region.
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger und Privatpersonen; die Antragstellung erfolgt durch Schulen, Betreuungseinrichtungen, das Sozialamt oder direkt durch Erziehungsberechtigte. Voraussetzung ist der Nachweis des Wohnsitzes in Eppstein sowie ein Nachweis der Bedürftigkeit. Die Fördergelder werden nicht an die Antragstellenden, sondern unmittelbar an die jeweiligen Kostenträger ausgezahlt. Ein Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Kostenplan, der Nachweis vorhandener Eigenmittel sowie Referenzen müssen eingereicht werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt fortlaufend, sodass eine Antragstellung jederzeit möglich ist. Die Bürgerstiftung Eppstein als Fördergeberin verwaltet den Fonds und entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Bewilligung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.