Zuschuss

Eppstein Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher

Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in Eppstein aus den Erträgen des Fonds, z. B. für Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfe, Musikschulunterricht, Mittagessen/Betreuung, Arbeitsmittel und AG-Teilnahme. Anträge können durch Schulen, Betreuungseinrichtungen, das Sozialamt oder Erziehungsberechtigte gestellt werden; Auszahlung erfolgt direkt an die Kostenträger.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen

Förderziel

Gezielte Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in der Stadt Eppstein im Bildungsbereich und zur Teilhabe am sozialen Leben, indem Beiträge zu Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfe, Musikschulunterricht, Mittagessen/Betreuung, Arbeitsmitteln und AG-Teilnahmen übernommen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Klassenfahrten
  • Ferienfreizeiten
  • Nachhilfe
  • Musikschulunterricht
  • Mittagessen/Betreuung
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Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Eppstein
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Antragstellung durch Schule, Betreuungseinrichtung, Sozialamt oder Erziehungsberechtigte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kostenplan
  5. Nachweis über Eigenmittel
  6. Referenzen

Beschreibung

Der Eppstein Fonds zur Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ermöglicht eine gezielte Unterstützung junger Menschen mit Wohnsitz in Eppstein durch Zuschüsse für Bildungs- und Sozialmaßnahmen. Aus den Erträgen des Fonds werden beispielsweise Beiträge zu Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Nachhilfeunterricht, Musikschulunterricht, Mittagessen und Betreuungskosten übernommen. Auch Arbeitsmittel sowie die Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften können gefördert werden. Das Stiftungsvermögen, ursprünglich 2010 als Treuhandstiftung der Bürgerstiftung Eppstein eingerichtet, wird kontinuierlich ergänzt und sichert auf lange Sicht die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am sozialen Leben und am Bildungsangebot der Region.

Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger und Privatpersonen; die Antragstellung erfolgt durch Schulen, Betreuungseinrichtungen, das Sozialamt oder direkt durch Erziehungsberechtigte. Voraussetzung ist der Nachweis des Wohnsitzes in Eppstein sowie ein Nachweis der Bedürftigkeit. Die Fördergelder werden nicht an die Antragstellenden, sondern unmittelbar an die jeweiligen Kostenträger ausgezahlt. Ein Antragsformular, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Kostenplan, der Nachweis vorhandener Eigenmittel sowie Referenzen müssen eingereicht werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt fortlaufend, sodass eine Antragstellung jederzeit möglich ist. Die Bürgerstiftung Eppstein als Fördergeberin verwaltet den Fonds und entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Bewilligung.

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