EPU-Förderung (Ein-Personen-Unternehmen)
Zeitlich befristete Starthilfe in Vorarlberg für Ein-Personen-Unternehmen zur Anstellung der ersten Arbeitskraft durch Zuschuss zu Lohn- und Lohnnebenkosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Anreiz schaffen, um eine erste Hürde für das Wachstum von Ein-Personen-Unternehmen zu überwinden, indem die Anstellung der ersten Arbeitskraft gefördert wird.
Förderfähige Ausgaben
- Lohn- und Lohnnebenkosten für die erste Arbeitskraft
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Ausbildungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz in Vorarlberg
- Mitgliedschaft in der Vorarlberger Wirtschaftskammer
- keine Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren
- mindestens 3 Monate hauptberufliche Selbstständigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Dienstvertrag und VGKK-Anmeldung
- Gewerberegisterauszug
- GKK-Bestätigung über keine früheren Mitarbeiter
- Antragsformular
Beschreibung
Ein-Personen-Unternehmen in Vorarlberg erhalten mit dieser zeitlich befristeten Starthilfe einen gezielten Zuschuss, um die erste Arbeitskraft anzustellen und so den entscheidenden Wachstumsschritt zu erleichtern. Gefördert werden Lohn- und Lohnnebenkosten für ein Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % – ausgenommen Lehrlinge – innerhalb der ersten 12 Monate nach Einstellungsbeginn. Die Maßnahme richtet sich an Kleinstunternehmen mit Sitz in Vorarlberg, die Mitglied der Vorarlberger Wirtschaftskammer sind, bisher keine Mitarbeiter:innen beschäftigten und seit mindestens drei Monaten hauptberuflich selbstständig tätig sind. Durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses soll die Hürde für die anfängliche Personalaufstockung gesenkt und ein nachhaltiges Beschäftigungsmodell ermöglicht werden.
Förderhöhe und Antragsvoraussetzungen
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und wird nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ausgezahlt. Je nach Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung staffeln sich die Zuschusssätze nach Alter und Arbeitsumfang. Sach- und Ausbildungskosten sind nicht förderfähig. Voraussetzung sind ein nachgewiesener Unternehmenssitz in Vorarlberg, die Registrierung bei der Vorarlberger Wirtschaftskammer sowie keine Beschäftigung von Mitarbeiter:innen in den letzten fünf Jahren. Ein schriftlicher Antrag ist spätestens vier Wochen nach der Anstellung bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes einzureichen. Dem Antragsformular sind Dienstvertrag mit VGKK-Anmeldung, Gewerberegisterauszug und Bestätigung der Gebietskrankenkasse über bisherige Mitarbeiterfreiheit beizulegen. Die Abwicklung erfolgt fortlaufend, solange Budgetmittel vorhanden sind, und orientiert sich an den Vorgaben der EU-“de-minimis“-Verordnung sowie den landesrechtlichen Förderrichtlinien.