Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in die Lehrlingsausbildung und Arbeitsmarkt
Förderung ergänzender Maßnahmen zur überregionalen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen insbesondere mit Migrationshintergrund in die Lehrlingsausbildung und den Arbeitsmarkt. Gültig von 01.01.2016, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Maßnahmen zum Zweck der besseren – auch überregionalen – Integration von Personen in die Lehrlingsausbildung sowie in den Arbeitsmarkt, mit einem Schwerpunkt auf Personen mit Migrationshintergrund sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachhaltige Projektausrichtung im Bereich überregionaler Lehrstellenvermittlung
- Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene (15–25 Jahre) mit Integrationsbedarf
- Schwerpunkt auf Personen mit Migrationshintergrund sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
Beschreibung
Die österreichweite Förderinitiative unterstützt ergänzende Maßnahmen zur überregionalen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 25 Jahren in die Lehrlingsausbildung und den Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen insbesondere Personen mit Migrationshintergrund sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die einen besonderen Integrationsbedarf aufweisen. Gefördert werden nachhaltige Projekte zur Lehrstellenvermittlung und zur gezielten Vorbereitung angehender Lehrlinge. Die Förderart erfolgt als Zuschuss mit einem budgetierten Volumen von 10 Mio. Euro und wird fortlaufend angeboten. Anträge können jederzeit über die Lehrlingsstellen oder die Wirtschaftskammern gestellt werden, wobei die Antragstellung gebührenfrei bleibt.
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen sind berechtigt, Fördermittel zu beantragen, sofern ihre Projektkonzeption einen Mehrwert für die überregionale Integration leistender Teilnehmender bietet. Die Rechtsgrundlage bildet § 19c des Berufsausbildungsgesetzes, der die Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen regelt. Ziel ist die Verbesserung der Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit durch passgenaue Unterstützungsleistungen. Expert:innen aus den Wirtschaftskammern informieren über Antragsmodalitäten und Fördervoraussetzungen und begleiten die Projektumsetzung von der Planung bis zur Abrechnung.
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