Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Qualität der betrieblichen Lehrlingsausbildung
Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der betrieblichen Lehrlingsausbildung. Entwicklungsprojekte werden vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat definiert. Anträge drei Monate nach förderbarem Ereignis möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der ergänzenden Maßnahmen ist es, das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung zu unterstützen und systemrelevante Instrumente in Pilotversuchen zu erproben oder weiterzuentwickeln. Die entsprechenden Entwicklungsprojekte werden vom Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats im Detail definiert und beschlossen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Qualitätsunterstützende Projekte gemäß Richtlinie §19c Abs.1 Z 8 BAG
- Einreichung innerhalb von drei Monaten ab dem förderbaren Ereignis
- Optionale Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen
Beschreibung
Die Fördermaßnahme ergänzt das bundesweite System der betrieblichen Lehrlingsausbildung durch gezielte Entwicklungsprojekte, die vom Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats im Detail definiert werden. Mit einem Zuschuss zur Stärkung des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung werden innovative Instrumente in Pilotversuchen erprobt und weiterentwickelt. Förderberechtigt sind Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, sowie wissenschaftliche Einrichtungen mit Expertise in der Berufsbildungsforschung. Anträge können innerhalb von drei Monaten nach dem förderbaren Ereignis eingereicht werden, um den raschen, praxisorientierten Einsatz neu gestalteter Tools und Prüfverfahren zu ermöglichen.
Das Ziel dieser Ausschreibung besteht darin, passgenaue Lösungen etwa für Internetplattformen, Rekrutierungshilfen oder anrechenbare Kompetenzchecks zu schaffen und so präventiv Abbrüche zu vermeiden. Voraussetzung ist die Durchführung qualitätsunterstützender Projekte gemäß Richtlinie § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, optional in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Durch das praxisnahe Testen und Weiterentwickeln systemrelevanter Instrumente leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur Innovationsfähigkeit der dualen Ausbildung und trägt langfristig zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit bei. Die Antragstellung ist gebührenfrei und steht fortlaufend offen.