Ergänzende Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa)
Förderung bedarfsorientierter ÖPNV-Angebote und landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im ländlichen Raum Bayerns. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt ÖPNV-Aufgabenträger bei Verkehrsprojekten zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum durch flexible, bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV sowie Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskostendefizite der ÖPNV-Aufgabenträger
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (Landkreise und kreisfreie Gemeinden).
- Die Mehrzahl der Nutzplatzkilometer muss im ländlichen Raum gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern erbracht werden.
- Das Projekt muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt sein oder eine entsprechende Genehmigung vorliegen.
- Flexible und bedarfsorientierte Mobilitätsangebote müssen neu eingeführt werden, im Einklang mit dem bestehenden Nahverkehrsplan stehen und nach Ablauf der Anschubfinanzierung montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen stündlich bzw. mindestens zweistündlich Fahrtmöglichkeiten gewährleisten.
- Bei flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangeboten dürfen je nach Vorhaben bestimmte Bevölkerungszahlen im Erschließungsgebiet nicht überschritten werden.
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Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert gezielt ergänzende Nahverkehrsangebote im ländlichen Raum mit dem Ziel, die Mobilität in allen Landesteilen zu verbessern. Dabei stehen flexible, bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV ebenso im Mittelpunkt wie Pilotprojekte für landkreisübergreifende Expressbusverbindungen. Förderberechtigt sind ÖPNV-Aufgabenträger:innen nach dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz – in der Regel Landkreise und kreisfreie Gemeinden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die Erbringung der Mehrzahl der Nutzplatzkilometer im ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsprogramm. Neue Mobilitätsangebote müssen nach Ablauf der Anschubfinanzierung montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen mindestens zweistündliche Fahrtmöglichkeiten gewährleisten.
Gefördert werden ausschließlich Betriebskostendefizite der ÖPNV-Aufgabenträger:innen im Rahmen einer anteiligen Projektförderung. Die Förderquote bewegt sich degressiv zwischen 65 % im ersten Jahr und 35 % nach drei Jahren Anschubfinanzierung. Für Projekte in besonders förderwürdigen Räumen oder mit sauberen, serienreifen Fahrzeugtechnologien kann sich der Fördersatz um jeweils 5 Prozentpunkte erhöhen. Expressbusverbindungen sind landkreisübergreifend auszurichten, müssen mindestens zwei Kreise erschließen, eine höhere Reisegeschwindigkeit bieten und eine geringere Haltestellendichte als reguläre Linien aufweisen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich, sofern die zuständige Bezirksregierung zustimmt. Anträge können fortlaufend und ohne Fristen bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.