Zuschuss

Erhaltung des ländlichen Straßennetzes durch den Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)

Unterstützung von Mitgliedern des Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (Gemeinden, Genossenschaften und Einzelpersonen) in Salzburg bei der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des ländlichen Straßennetzes. Antrag jederzeit möglich.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Organisatorische, finanzielle und fachtechnische Unterstützung bei der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken, um nachhaltig eine funktionstaugliche und verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Instandsetzungsmaßnahmen
  • Erneuerungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Brücken

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft beim Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)
  • Fachliche Beurteilung der Notwendigkeit, Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen durch einen fachkundigen Vertreter des FELS

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen

Beschreibung

Der Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS) in Salzburg fördert fortlaufend Maßnahmen zur Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des ländlichen Straßennetzes. Öffentlich-rechtliche Träger:innen, Genossenschaftsmitglieder sowie Privatpersonen können jederzeit einen formlosen Antrag stellen und erhalten organisatorische, finanzielle und fachtechnische Unterstützung. Ziel ist es, eine dauerhaft funktionstaugliche und verkehrssichere Infrastruktur für ländliche Straßen, Wege und Brücken sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe anhand des FELS-Gesetzes, der Richtlinien und der Fondskommissions-Beschlüsse festgelegt wird. Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitgliedschaft im Fonds sowie eine fachliche Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit durch eine:n fachkundige:n Vertreter:in des FELS.

Förderberechtigt sind rechtmäßige Träger:innen von ländlichen Verkehrsflächen – insbesondere Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften sowie einzelne Eigentümer:innen –, die ihre Förderzusage vor Baubeginn einholen und im Anschluss die fachgerechte Umsetzung nachweisen. Die Kommission entscheidet auf Basis eines Vorschlags der Geschäftsführung, und nach erfolgreicher Realisierung sowie Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgt die Auszahlung. Die flexible Antragstellung ohne feste Fristen erleichtert die Planung und Durchführung auch kleinerer Projekte. Interessierte können detaillierte Informationen zu Leistungsinhalten und Förderrichtlinien bei der Landesverwaltung Salzburg einsehen und so die nachhaltige Erhaltung ihres Netzwerks unterstützen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.