Zuschuss

Erhaltung des schriftlichen Kulturguts Förderprogramm der Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien

Bundesweites Sonderprogramm zur Erhaltung historischer Akten, Handschriften und Bücher mit einem Fördervolumen von rund 2,3 Mio. € der BKM. Fortlaufende Antragsmöglichkeit.

Bildung für nachhaltige Entwicklung Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Sicherung und Erhaltung historischer Akten, Handschriften und Bücher von Bundes-, Landes- und kommunalen Einrichtungen durch Maßnahmen wie Entsäuerung, Reinigung, Verpackung, Restaurierung und bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entsäuerung
  • Reinigung
  • Verpackung
  • Restaurierung
  • Schadenserfassung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewerbung durch eine Bundes-, Landes- oder kommunale Einrichtung
  • Nachweis des schriftlichen Kulturguts und Lagebeschreibung des Bestands

Beschreibung

Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts der Bundesregierung unterstützt seit 2017 öffentliche Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bei der langfristigen Sicherung historischer Akten, Handschriften und Bücher. Mit einem Gesamtfördervolumen von rund 2,3 Mio. € aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Maßnahmen wie Entsäuerung, Reinigung, Verpackung, Restaurierung sowie die Schadenserfassung gefördert. Ziel ist es, wertvolle schriftliche Bestände vor dem Verfall zu bewahren und ihre Nutzbarkeit für künftige Generationen zu gewährleisten. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), wodurch eine hohe fachliche Qualität sichergestellt wird.

Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich und richtet sich ausschließlich an öffentlich-rechtliche Träger im Bereich Kultur, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medien und Musik. Voraussetzung für eine Zuwendung sind der Nachweis des schriftlichen Kulturguts sowie eine präzise Lagebeschreibung des zu sichernden Bestands. Geförderte Vorhaben können zudem bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen umfassen, um Umfang und Zustand der Objekte zu dokumentieren. Dadurch eröffnet das Programm Kommunen und Landesbehörden die Chance, ihre historischen Sammlungen professionell zu konservieren und langfristig als kulturelles Gedächtnis verfügbar zu halten.

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