Erhöhung des Wohnkomforts - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss für Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in Mehrwohnungshäusern in Wien. Förderung bis zu 35 % der Sanierungskosten, begrenzt auf 70 € je m² Nutzfläche. Antragstellung laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in bestehenden Mehrwohnungshäusern durch barrierefreie Umgestaltung, Schaffung von Gemeinschafts- und Abstellräumen, hofseitiger Neugestaltung, Freiflächen sowie technische Verbesserungen und Schallschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Barrierefreie Umgestaltung allgemeiner Teile des Hauses
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen und -freiräumen
- Einrichtung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen
- Neugestaltung des Hofes
- Schaffung wohnungszugeordneter Freiflächen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung nur in Kombination mit einer thermisch-energetischen Sanierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Topographie (Mietzins- und Eigentümerliste)
- Vollmacht(en)
- Pläne (falls vorhanden)
- Bauaufträge (falls vorhanden)
- Kostenvoranschläge (falls vorhanden)
Beschreibung
Der Investitionszuschuss „Erhöhung des Wohnkomforts“ unterstützt Sanierungsmaßnahmen in Mehrwohnungshäusern Wiens und bietet bis zu 35 % Förderung der förderfähigen Kosten, maximal 70 € je m² Nutzfläche. Voraussetzung ist eine gleichzeitige thermisch-energetische Sanierung. Gefördert werden barrierefreie Umgestaltungen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen, Neugestaltungen von Hofflächen sowie die Einrichtung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen. Ebenso umfasst die Unterstützung haustechnische Verbesserungen – wie Gegensprechanlagen oder moderne Telekommunikationseinrichtungen – sowie Schallschutzmaßnahmen zwischen Wohn- und allgemeinen Hausbereichen. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, darunter Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen und Drucksteigerungsanlagen für die Trinkwasserversorgung, können ebenfalls bezuschusst werden. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist der Einbau geeigneter Sonnenschutzsysteme förderfähig, sofern bauphysikalische Nachweise erbracht werden.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer:innen und Mieter:innen von Wohnungen in bestehenden Mehrwohnungshäusern in Wien, die den Wohnkomfort, die Funktionalität und die Barrierefreiheit ihrer Gebäude optimieren möchten. Anträge können laufend gestellt werden; es besteht keine Ausschlussfrist. Für die Antragstellung werden aktuelle Grundbuchauszüge, Topographien mit Mietzins- und Eigentümer:innenlisten sowie gegebenenfalls Pläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge benötigt. Das Förderprogramm wird von der Magistratsabteilung 50 der Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten – administriert und verfolgt das Ziel, leistbares, qualitativ hochwertiges Wohnen zu sichern sowie eine ausgewogene soziale Durchmischung in der Hauptstadt zu fördern.