ERP-Beteiligungsprogramm
Das ERP-Beteiligungsprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland bei der Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis durch Kapitalbeteiligungen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das ERP-Beteiligungsprogramm (European Recovery Programme) dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Kapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die zu diesem Zweck aus dem ERP-Beteiligungsprogramm Refinanzierungskredite erhalten.
Förderfähige Ausgaben
- Innovationsprojekte
- Umstellungsmaßnahmen beim Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung von Betrieben
- Existenzgründungen
- Beteiligung an Unternehmensnachfolge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierung von Sanierungsfällen
- Finanzierung von In-sich-Geschäften
- Beteiligungsverträge vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU in Privatbesitz mit Betriebssitz in Deutschland
- Gruppenumsatz bis 50 Mio. € (in begründeten Fällen bis 75 Mio. €)
- Garantie einer Bürgschaftsbank erforderlich bei Refinanzierung
- Keine Finanzierung von Sanierungsfällen und In-sich-Geschäften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Formularnummer 600 000 0141)
- Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen – Beteiligungsnehmer (600 000 4966)
- Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen – Beteiligungsgeber (600 000 4967)
- Allgemeine Bedingungen für ERP-Mittel (600 000 0194)
- Sonstige Bedingungen (600 000 0161)
Beschreibung
Das ERP-Beteiligungsprogramm ist ein bundesweites Beteiligungsinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Existenzgründer:innen und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) in allen Branchen fördert. Ziel ist die Erweiterung der Eigenkapitalbasis durch Beteiligungskapital, das über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften bereitgestellt und über ERP-Refinanzierungskredite finanziert wird. Jede Form der Beteiligung ist zulässig, solange die Teilnahme am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall nicht ausgeschlossen wird. Die Programmlaufzeit beträgt bis zu 120 Monate, die Beteiligungshöhe darf das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen und liegt in der Regel bei bis zu 1,5 Mio. Euro (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro).
Gefördert werden Innovationsprojekte, Umstellungsmaßnahmen im Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung sowie Rationalisierung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Die Förderquote beträgt 100 %. Förderberechtigt sind privat geführte KMU mit Hauptsitz in Deutschland und einem Gruppenumsatz bis 50 Mio. Euro (in begründeten Fällen bis 75 Mio. Euro). Eine Bürgschaftsgarantie einer Bürgschaftsbank ist bei der Refinanzierung erforderlich. Ausgeschlossen sind Finanzierungen von Sanierungsfällen, In-sich-Geschäften und Beteiligungsverträgen vor Antragsstellung. Für die Antragstellung sind u. a. das Formular 600 000 0141, die Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen – Beteiligungsnehmer:innen (600 000 4966) und Beteiligungsgeber (600 000 4967) sowie die Allgemeinen (600 000 0194) und Sonstigen Bedingungen (600 000 0161) einzureichen. Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften beantragen den Refinanzierungskredit bei der KfW Bankengruppe; Anträge können jederzeit gestellt werden. Eine Kombination mit weiteren KfW-Produkten und öffentlichen Fördermitteln ermöglicht maßgeschneiderte Finanzierungslösungen.
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