ERP-Förderkredit Digitalisierung
Bundesweite zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen ohne Mindestkreditbetrag. Basis-, LevelUp- und HighEnd-Stufen mit Digitalisierungs-Check.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen – von einfacher IT-Ausstattung über IT-Infrastruktur, Software und Mitarbeiter:innen-Schulungen bis hin zu komplexen KI-Lösungen. Zinsverbilligungen und ergänzende Zuschüsse je nach Digitalisierungsgrad.
Förderfähige Ausgaben
- Hardware und Software
- IT-Infrastruktur
- Weiterbildung
- IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. €
- Kein Mindestkreditbetrag
- Digitalisierungs-Check verpflichtend für Basisförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ergebnis des Digitalisierungs-Checks
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Jahresabschluss
- Anschreiben der Hausbank
Bewertungskriterien
- Digitalisierungsgrad
- Innovationsgrad
- Bonität
- Größe des Vorhabens
Beschreibung
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung eröffnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit der KfW Bankengruppe eine bundesweit verfügbare, zinsgünstige Finanzierungsoption ohne Mindestkreditbetrag. In drei abgestuften Modulen – Basisförderung, LevelUp-Förderung und HighEnd-Förderung – werden Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen und Selbständigen gefördert. Vom einfachen Erwerb von Hardware und Software über den Aufbau robuster IT-Infrastrukturen bis zu Schulungen für Mitarbeitende und hochkomplexen KI-Lösungen ermöglicht das Programm maßgeschneiderte Kreditzinsen und ergänzende Zuschüsse, die sich am individuellen Digitalisierungsgrad orientieren. Grundlage für die Basisförderung bildet der Digitalisierungs-Check, der eine erste Einschätzung des digitalen Status quo liefert und als verbindliche Voraussetzung gilt.
Förderberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland und einem Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. €. Als förderfähige Ausgaben gelten Hardware und Software, IT-Infrastruktur, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Weiterbildung und Beratungskosten. Bonität, Innovationsgrad und Größe des Vorhabens fließen in die Auswahlentscheidung ein. Bis zu 7,5 Mio. € können in der Basisförderung sowie bis zu 25 Mio. € in den höheren Stufen beantragt werden. Anträge sind jederzeit möglich, die Einreichung erfolgt über die Hausbank. Erforderlich sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Jahresabschluss und das Ergebnis des Digitalisierungs-Checks. Durch diese flexible Struktur und die attraktiven Konditionen stärkt der Kredit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Mittelständler:innen und ebnet den Weg in eine zukunftsfähige, digitale Wirtschaft.