Darlehen

ERP-Mezzanine für Innovation

Finanzierung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte als integriertes Paket aus klassischem Darlehen und Nachrangdarlehen in Deutschland. Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (mindestens 25.000 EUR, maximal 5.000.000 EUR).

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 5.000.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder technischer Dienstleistungen, die den internationalen Stand der Technik übertreffen oder für das Unternehmen neu sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • EDV-Kosten
  • Reisekosten
  • Materialkosten
  • Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldungen
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland und Gruppenumsatz nicht über 500 Mio. EUR
  • Unternehmen in Privatbesitz oder Freie Berufe mit mindestens 2 Jahren Marktaktivität
  • Innovatives Vorhaben muss selbst durchgeführt oder maßgeblich durch das Unternehmen getragen werden
  • Vorhaben darf nicht in der KfW-Ausschlussliste stehen und muss deutsche Umwelt- und Sozialstandards erfüllen
  • Keine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten sowie keine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Projekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einwilligungserklärung (z. B. SCHUFA-Auskunft)
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Verwendungsnachweis (optional)

Beschreibung

Das Förderpaket bietet Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine maßgeschneiderte Finanzierung für marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den internationalen Stand der Technik übertreffen oder für das Unternehmen neu sind. Integriert wird ein klassisches Darlehen mit einer Nachrangtranche, wobei die Höhe des Nachrangdarlehens vom Gruppenumsatz abhängt. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben – von Personalkosten über EDV-, Reise- und Materialaufwendungen bis hin zu Kosten für Testreihen, externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und anteiligen Gemeinkosten. Pro Vorhaben ist eine Mindestsumme von 25.000 EUR und ein Maximum von 5 Mio. EUR möglich. Die Antragsstellung erfolgt über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das den Antrag an die zuständige Förderbank weiterleitet.

Projektbewerber:innen müssen in Privatbesitz befindliche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Mio. EUR sein oder als Einzelunternehmer:in beziehungsweise Angehörige der Freien Berufe seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sein. Innovatives Vorhaben und dessen Verantwortung liegen maßgeblich beim Unternehmen, zudem müssen geltende deutsche Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Für die Antragstellung sind eine Einwilligungserklärung (z. B. SCHUFA-Auskunft), eine De-minimis-Erklärung sowie optional ein Verwendungsnachweis erforderlich. Dieses Finanzierungsinstrument richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Innovationspotenzial und zielt darauf ab, technische Dienstleistungen, Verfahren und Produkte nachhaltig voranzubringen.

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