ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
Beteiligung von KfW Capital im Auftrag des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds an Venture Capital- und Venture Debt-Fonds mit Deutschland- und Europafokus zur Stärkung des Wagniskapitalangebots. Zeichnungsvolumen bis zu 50 Mio. EUR pro Fondsinvestment. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ist es, das Angebot an Wagniskapital für technologieorientierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen in Deutschland zu verbessern und die Finanzierungslücke in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen, indem gezielt in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds investiert wird.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fondssitz in Deutschland oder Europa
- Investitionsfokus auf technologieorientierte Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland
- Unabhängiges, erfahrenes Fondsmanagement mit nachweisbarem Track Record
- Mindestfondsvolumen von 50 Mio. EUR
- Compliance mit den KfW Capital Ausschlusskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Fonds-Deck inklusive Management, Anlagestrategie, Track Record und Engagement in Deutschland
Bewertungskriterien
- Track Record und Erfahrung des Fondsmanagements
- Mindestfondsvolumen von 50 Mio. EUR
- Investitionsstrategie mit Fokus auf Minderheitsbeteiligungen
- Compliance mit KfW Capital Ausschlusskriterien
- Integration von ESG-/Nachhaltigkeitsrichtlinien
Beschreibung
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität stellt eine gezielte Beteiligungsinitiative dar, bei der KfW Capital im Auftrag des ERP-Sondervermögens sowie des Zukunftsfonds des Bundes in europäische Venture Capital- und Venture Debt-Fonds investiert. Mit einem Zeichnungsvolumen von bis zu 50 Mio. EUR pro Fondseinstieg wird das Wagniskapitalangebot für technologieorientierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen nachhaltig gestärkt. Durch pari-passu-Beteiligungen neben privaten Investor:innen trägt die Fördermaßnahme dazu bei, die Finanzierungslücke in der Start-up- und Wachstumsphase zu schließen und den deutschen Innovationsstandort langfristig zu festigen.
Förderberechtigt sind in Deutschland oder Europa ansässige Fonds mit einem Mindestvolumen von 50 Mio. EUR, deren unabhängiges Management über nachweislichen Track Record verfügt. Sowohl etablierte Venture-Capital- und First-Time-Fonds als auch Social-Venture- und Venture-Debt-Fonds kommen infrage, sofern sie überwiegend in technologieorientierte Unternehmen in Deutschland investieren und ESG-Kriterien erfüllen. Zur Antragstellung wird ein aktuelles Fonds-Deck inklusive Management, Anlagestrategie, Track Record und Engagement in Deutschland benötigt. Die Evaluierung erfolgt fortlaufend, sodass Finanzierungsanfragen jederzeit eingereicht werden können. Interessierte Fondsmanager:innen erhalten so zeitnah Rückmeldung und profitieren von einer verlässlichen Partnerschaft zur Skalierung ihres Investitionsansatzes.
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