Zuschuss

Errichtung von Mietwohnungen - Investitionszuschuss für Leistbarkeit

Investitionszuschuss in Wien für leistbaren Wohnraum bei Neubaumietwohnungen. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 260 €/m² Nutzfläche, Anträge laufend möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Bis 260 € pro Quadratmeter Nutzfläche

Förderziel

Förderung der Errichtung von Mietwohnungen mit leistbaren Mieten durch Gewährung eines nicht-rückzahlbaren Investitionszuschusses.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten
  • Grundkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kombination mit der Darlehensförderung für Mietwohnhäuser und Wohnheime
  • Positive Beurteilung des Projekts durch Grundstücksbeirat oder Bauträgerwettbewerbsjury

Bewertungskriterien

  • Positive Beurteilung durch Grundstücksbeirat oder Bauträgerwettbewerbsjury

Beschreibung

Die Investitionsförderung „Errichtung von Mietwohnungen – Investitionszuschuss für Leistbarkeit“ unterstützt in Wien ansässige Unternehmen bei der Schaffung von kostengünstigem Neubaumietraum. Bauträger:innen können innerhalb einer fortlaufenden Einreichfrist einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen, sofern das Projekt zuvor durch den Grundstücksbeirat oder die Bauträgerwettbewerbsjury positiv beurteilt wurde. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die parallele Inanspruchnahme der Darlehensförderung für Mietwohnhäuser und Wohnheime. Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Bauträger:innen, die Wohnhäuser oder Wohnheime mit leistbaren Mieten errichten und dabei einen transparenten Beitrag zu Bau- und Grundkosten sicherstellen.

Gefördert werden Bau- und Grundkosten mit bis zu 260 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Wird seitens des Bauträgers kein Finanzierungsbeitrag eingehoben, sind 260 Euro/m² möglich, bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro/m² und Hauptmietzinsen unter 4,11 Euro/m² (Wertsicherung bis 31.12.2021) reduziert sich der Zuschuss auf maximal 150 Euro/m². Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Vergabe erfolgt nach Maßgabe des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) sowie der Neubauverordnung 2007 (LGBl. 32/2018). Die Förderung bietet ein attraktives Instrument, um bezahlbaren Wohnraum in der Bundeshauptstadt zu realisieren und langfristig sozialen Wohnbedürfnissen gerecht zu werden.

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