Darlehen

Errichtung von Mietwohnungen u. Wohnheimen; Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse

Förderdarlehen und Annuitätenzuschüsse für den Neubau von Miet-, Mietkauf-, altersgerechten Wohnungen und Wohnheimen in Oberösterreich. Laufend einreichbar, gültig ab 14.11.2013.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.11.2013
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: max. 1.150 € pro m² Wohnfläche + 15.000 € je Wohneinheit + 4.000 € je Freifläche; Wohnheime: max. 150.000 € pro Platz...
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Unterstützung privater, gemeinnütziger und öffentlicher Bauvorhaben zur Errichtung von Miet-, Mietkauf- und altersgerechten Wohnungen sowie von Wohnheimen (Lehrlings-, Studenten-, Alten- und Pflegeheime) in Oberösterreich durch zinsgünstige Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Anerkannte Gesamtbaukosten (Nettobaukosten ohne Mehrwertsteuer)
  • Flächenzuschläge je Wohneinheit und Freifläche
  • Einrichtungskosten bei Alten- und Pflegeheimen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer:in oder Bauberechtigte:r der Liegenschaft
  • Grundstück muss lastenfrei sein
  • Vor schriftlicher Zusage darf nicht mit dem Bau begonnen werden
  • Bautechnische und energetische Mindestanforderungen der Oö. Neubauförderungs-Verordnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag oder Formular SGD Wo/E-41 bzw. SGD Wo/E-46b/SGD Wo/E-36a
  2. Kostenzusammenstellung
  3. Nutzflächenberechnung
  4. Einreich- und Ausführungspläne
  5. Fertigstellungsgarantie (bei gewerblichen Bauträgern)

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der bautechnischen und energetischen Mindestanforderungen
  • Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens
  • Erfüllung der Flächen- und Freiflächenvorgaben

Beschreibung

Die Förderung zur Errichtung von Mietwohnungen und Wohnheimen in Oberösterreich bietet gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Unternehmen zinsgünstige Förderdarlehen sowie Annuitätenzuschüsse. Ziel ist die Schaffung von Miet-, Mietkauf- und altersgerechten Wohnungen sowie von Lehrlings-, Studenten- und Pflegeheimen. Die Programme sind bundesweit zugänglich und werden unbefristet ab dem 14.11.2013 laufend vergeben. Durch Einbindung öffentlich-privater Partnerschaften unterstützt das Land Oberösterreich private und gemeinnützige Bauvorhaben bei der Realisierung moderner, energieeffizienter Wohnnutzflächen. Die Förderbereiche umfassen Wohnungsbau, Modernisierung, städtebauliche Infrastrukturprojekte und freiraumbasierte Flächengestaltung.

Gefördert wird mit einer Förderquote von 50 % bis 100 % der anerkannten Nettobaukosten (ohne Umsatzsteuer), ergänzt um Flächenzuschläge (15.000 € je Wohneinheit, 4.000 € je Freifläche) und Einrichtungskosten bei Alten- und Pflegeheimen. Maximal werden 1.150 € pro m² Wohnfläche beziehungsweise 150.000 € pro Platz für Wohnheime bezuschusst. Vorausgesetzt werden lastenfreies Grundstück, Eigentümer:innen- oder Bauberechtigtenstatus, Einhaltung bautechnischer und energetischer Mindestanforderungen der Oö. Neubauförderungsverordnung sowie Baubeginn erst nach schriftlicher Zusage. Bewertet werden Wirtschaftlichkeit, Flächen- und Freiflächenvorgaben sowie technische Vorgaben. Zur Antragstellung sind Online-Antrag oder Formulare (SGD Wo/E-41, SGD Wo/E-46b, SGD Wo/E-36a) sowie Kostenzusammenstellung, Nutzflächenberechnung, Einreich- und Ausführungspläne und – bei gewerblichen Bauträger:innen – eine Fertigstellungsgarantie einzureichen. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung Wohnbauförderung der Direktion Soziales und Gesundheit in Linz.

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