Zuschuss

Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)

Finanzieller Ausgleich für landwirtschaftliche Unternehmen bei zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten durch eingeschränkte Grünlandbewirtschaftung in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in Bremen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen
Unternehmensgröße: KMU

Förderziel

Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste bei der Bewirtschaftung von Grünland in besonders geschützten Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in Bremen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU im Sinne der EU-KMU-Definition in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Mindestens 0,5 Hektar Fläche bzw. 0,25 Hektar Biotope je bewirtschaftender Person
  • Dokumentation der landwirtschaftlichen Maßnahmen (Bodenbearbeitung, Beweidung, Düngung oder Mahdzeitpunkte)
  • Ausschluss von Flächen mit Entschädigung nach § 68 Abs. 1–3 BNatSchG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung online über ANDI

Beschreibung

Die Richtlinie „Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft“ unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Bremen dabei, die durch Auflagen in besonders geschützten Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten entstehenden Mehrkosten und Einkommenseinbußen teilweise auszugleichen. Insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition erhalten einen Zuschuss für die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen ab 0,5 Hektar beziehungsweise Biotopen ab 0,25 Hektar. Die Förderung umfasst Ausgleichszahlungen für Mehraufwendungen im Rahmen von Bodenbearbeitung, Beweidung, Düngung oder Mahdzeitpunkten. Flächen mit bereits gewährten Entschädigungen nach § 68 Abs. 1–3 BNatSchG bleiben von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Programm ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital), wobei Erstanträge innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der maßgeblichen Vorschrift und Folgeanträge bis zum 15. Mai eines jeden Jahres einzureichen sind.

Mit dem Zuschussziel, eine flächendeckende Grünlandbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten, Europäische Vogelschutz- und FFH-Flächen sowie weiteren Schutzgebieten zu sichern, fördert die Maßnahme den Umwelt- und Klimaschutz gleichermaßen. Eine umfassende Dokumentation der landwirtschaftlichen Maßnahmen ist Voraussetzung für die Antragstellung und sorgt für Transparenz hinsichtlich ökologischer Ziele und betrieblicher Abläufe. Durch die Kombination von finanzieller Entlastung und fachlicher Begleitung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden nachhaltige Bewirtschaftungsmodelle gestärkt und die ökologische Kohärenz geschützter Landschaftsräume langfristig erhalten.

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